Freiheitsentzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiheitsentzug ist das Festhalten einer Person an einem (oder sukzessive an mehreren) Aufenthaltsorten. Methoden des Freiheitsentzugs sind die Einsperrung, die Fesselung, die Ankettung - aber in seltenen Fällen auch die Hypnose. Der Freiheitsentzug erfolgt in der Regel gegen den Willen der Betroffenen. Sei es, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt ("Freiheitsberaubung"), sei es, dass es sich um eine Strafe als Reaktion auf eine strafbare Handlung handelt ("Freiheitsstrafe"). In Ausnahmefällen ist der Freiheitsentzug von Betroffenen gewollt (z.B. Eintritt in eine geschlossene Gemeinschaft; stationäre Drogentherapie; freiwillige psychiatrische Unterbringung ...) und beruht dann auf einem (mehr oder minder selbstbestimmten) Akt des Verzichts auf Bewegungsfreiheit. Dieser Verzicht kann vorläufig und an bestimmte Voraussetzungen und Grenzen geknüpft sein ("fessle mich"), er kann aber auch die ganze Existenz erfassen (Kloster).
Freiheitsentzug ist das Festhalten einer Person an einem (oder sukzessive an mehreren) Aufenthaltsorten. Methoden des Freiheitsentzugs sind die Einsperrung, die Fesselung, die Ankettung - aber in seltenen Fällen auch die Hypnose. Der Freiheitsentzug erfolgt in der Regel gegen den Willen der Betroffenen. Sei es, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt ("Freiheitsberaubung"), sei es, dass es sich um eine Strafe als Reaktion auf eine strafbare Handlung handelt ("[[Freiheitsstrafe]]"). In Ausnahmefällen ist der Freiheitsentzug von Betroffenen gewollt (z.B. Eintritt in eine geschlossene Gemeinschaft; stationäre Drogentherapie; freiwillige psychiatrische Unterbringung ...) und beruht dann auf einem (mehr oder minder selbstbestimmten) Akt des Verzichts auf Bewegungsfreiheit. Dieser Verzicht kann vorläufig und an bestimmte Voraussetzungen und Grenzen geknüpft sein ("fessle mich"), er kann aber auch die ganze Existenz erfassen (Kloster).
Freiheitsentzug kann sehr kurz andauern (z.B. jemanden während einer Rangelei in den Schwitzkasten nehmen) oder sehr lang (lebenslange Freiheitsstrafe).
Freiheitsentzug kann sehr kurz andauern (z.B. jemanden während einer Rangelei in den Schwitzkasten nehmen) oder sehr lang (lebenslange [[Freiheitsstrafe]]).
Freiheitsentzug kann rechtlich neutral, ausdrücklich vorgesehen oder ausdrücklich verboten sein. Rechtlich neutral ist der rechtlich nicht geregelte Freiheitsentzug im Rahmen harmloser Scherze ("practical jokes") - solange sie harmlos bleiben. Ausdrücklich vorgesehen ist der Freiheitsentzug zum Beispiel dort, wo er als Strafe oder Maßregel gesetzlich normiert ist. Ausdrücklich verboten ist der Freiheitsentzug in den Fällen, in denen er zum Beispiel die Tatbestände der Freiheitsberaubung, des erpresserischen Menschenraubs oder anderer Delikte gegen die Freiheit verwirklicht.   
Freiheitsentzug kann rechtlich neutral, ausdrücklich vorgesehen oder ausdrücklich verboten sein. Rechtlich neutral ist der rechtlich nicht geregelte Freiheitsentzug im Rahmen harmloser Scherze ("practical jokes") - solange sie harmlos bleiben. Ausdrücklich vorgesehen ist der Freiheitsentzug zum Beispiel dort, wo er als [[Strafe]] oder [[Maßregel]] gesetzlich normiert ist. Ausdrücklich verboten ist der Freiheitsentzug in den Fällen, in denen er zum Beispiel die Tatbestände der Freiheitsberaubung, des erpresserischen Menschenraubs oder anderer Delikte gegen die Freiheit verwirklicht.   
Freiheitsentzug kann durch Private oder durch Träger der öffentlichen Gewalt erfolgen. Privater Freiheitsentzug ist in einigen Fällen rechtmäßig (elterliches Aufenthaltsbestimmungsrecht; "civil arrest"), in anderen Fällen aber rechtswidrig und strafbar ("Freiheitsberaubung"; "Entführung"). Der durch Amtsträger realisierte Freiheitsentzug kann ebenfalls rechtmäßig sein (rechtskräftiger Haftbefehl, rechtmäßige Haftstrafe, Unterbringung ...) oder rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt; illegale Verschleppungen, Verschwindenlassen ...).  
Freiheitsentzug kann durch Private oder durch Träger der öffentlichen Gewalt erfolgen. Privater Freiheitsentzug ist in einigen Fällen rechtmäßig (elterliches Aufenthaltsbestimmungsrecht; "civil arrest"), in anderen Fällen aber rechtswidrig und strafbar ("Freiheitsberaubung"; "Entführung"). Der durch Amtsträger realisierte Freiheitsentzug kann ebenfalls rechtmäßig sein (rechtskräftiger Haftbefehl, rechtmäßige Haftstrafe, Unterbringung ...) oder rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt; illegale Verschleppungen, Verschwindenlassen ...).  


1. Freiheitsentzug als Straftat
 
== verschiedene Arten des Freiheitsentzuges ==
 
 
===Freiheitsentzug als Straftat===
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person durch eine andere Privatperson wird in modernen Staaten meist als Straftat definiert ("Freiheitsberaubung"; Kidnapping; erpresserischer Menschenraub). Die Häufigkeit solcher illegaler Aktionen variiert mit dem Grad staatlicher Stärke und politischer Konflikte. Hochburgen der Entführungen zu Zwecken der Erpressung sind Gegenden mit schwach ausgeprägter Staatlichkeit.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person durch eine andere Privatperson wird in modernen Staaten meist als Straftat definiert ("Freiheitsberaubung"; Kidnapping; erpresserischer Menschenraub). Die Häufigkeit solcher illegaler Aktionen variiert mit dem Grad staatlicher Stärke und politischer Konflikte. Hochburgen der Entführungen zu Zwecken der Erpressung sind Gegenden mit schwach ausgeprägter Staatlichkeit.


Freiheitsentzug als legale Aktion erfolgt ebenfalls in verschiedenen Erscheinungsformen. Das Recht kennt z.B. Freiheitsentzug als polizeiliche Festnahme, als Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Ordnungshaft (Beugehaft; Erzwingungshaft), Unterbindungsgewahrsam (Vorbeugehaft), als Maßregel der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einer Psychiatrischen Anstalt) usw. In der Schweiz gibt es die Institution des fürsorgerischen Freiheitsentzugs.
Freiheitsentzug als legale Aktion erfolgt ebenfalls in verschiedenen Erscheinungsformen. Das Recht kennt z.B. Freiheitsentzug als polizeiliche Festnahme, als [[Untersuchungshaft]], [[Freiheitsstrafe]], [[Ersatzfreiheitsstrafe]], Ordnungshaft (Beugehaft; Erzwingungshaft), Unterbindungsgewahrsam (Vorbeugehaft), als Maßregel der Besserung und Sicherung ([[Maßregelvollzug]], Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einer Psychiatrischen Anstalt) usw. In der Schweiz gibt es die Institution des fürsorgerischen Freiheitsentzugs.


2. Freiheitsentzug als Strafe
===Freiheitsentzug als Strafe===
In den meisten Staaten ist Freiheitsentzug die wichtigste strafrechtliche Sanktion ("Freiheitsstrafe").
In den meisten Staaten ist Freiheitsentzug die wichtigste strafrechtliche Sanktion ("[[Freiheitsstrafe]]").


3. Freiheitsentzug als Maßnahme
===Freiheitsentzug als Maßnahme===
Ordnungshaft (veraltet: Beugehaft) zur Erzwingung einer Aussage im Prozess.  
*Ordnungshaft (veraltet: Beugehaft) zur Erzwingung einer Aussage im Prozess.  
Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
*Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
*Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Polizeigewahrsam (als Sicherungsgewahrsam zur Unterbindung von Straftaten durch die in Gewahrsam genommene Person; als Schutzgewahrsam zum Schutz der Person vor Gefahren; als Durchsetzungsgewahrsam zur Durchsetzung einer Anordnung)
*Polizeigewahrsam (als Sicherungsgewahrsam zur Unterbindung von Straftaten durch die in Gewahrsam genommene Person; als Schutzgewahrsam zum Schutz der Person vor Gefahren; als Durchsetzungsgewahrsam zur Durchsetzung einer Anordnung)
Untersuchungshaft
*Untersuchungshaft

Version vom 23. September 2007, 22:42 Uhr

Freiheitsentzug ist das Festhalten einer Person an einem (oder sukzessive an mehreren) Aufenthaltsorten. Methoden des Freiheitsentzugs sind die Einsperrung, die Fesselung, die Ankettung - aber in seltenen Fällen auch die Hypnose. Der Freiheitsentzug erfolgt in der Regel gegen den Willen der Betroffenen. Sei es, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt ("Freiheitsberaubung"), sei es, dass es sich um eine Strafe als Reaktion auf eine strafbare Handlung handelt ("Freiheitsstrafe"). In Ausnahmefällen ist der Freiheitsentzug von Betroffenen gewollt (z.B. Eintritt in eine geschlossene Gemeinschaft; stationäre Drogentherapie; freiwillige psychiatrische Unterbringung ...) und beruht dann auf einem (mehr oder minder selbstbestimmten) Akt des Verzichts auf Bewegungsfreiheit. Dieser Verzicht kann vorläufig und an bestimmte Voraussetzungen und Grenzen geknüpft sein ("fessle mich"), er kann aber auch die ganze Existenz erfassen (Kloster). Freiheitsentzug kann sehr kurz andauern (z.B. jemanden während einer Rangelei in den Schwitzkasten nehmen) oder sehr lang (lebenslange Freiheitsstrafe). Freiheitsentzug kann rechtlich neutral, ausdrücklich vorgesehen oder ausdrücklich verboten sein. Rechtlich neutral ist der rechtlich nicht geregelte Freiheitsentzug im Rahmen harmloser Scherze ("practical jokes") - solange sie harmlos bleiben. Ausdrücklich vorgesehen ist der Freiheitsentzug zum Beispiel dort, wo er als Strafe oder Maßregel gesetzlich normiert ist. Ausdrücklich verboten ist der Freiheitsentzug in den Fällen, in denen er zum Beispiel die Tatbestände der Freiheitsberaubung, des erpresserischen Menschenraubs oder anderer Delikte gegen die Freiheit verwirklicht. Freiheitsentzug kann durch Private oder durch Träger der öffentlichen Gewalt erfolgen. Privater Freiheitsentzug ist in einigen Fällen rechtmäßig (elterliches Aufenthaltsbestimmungsrecht; "civil arrest"), in anderen Fällen aber rechtswidrig und strafbar ("Freiheitsberaubung"; "Entführung"). Der durch Amtsträger realisierte Freiheitsentzug kann ebenfalls rechtmäßig sein (rechtskräftiger Haftbefehl, rechtmäßige Haftstrafe, Unterbringung ...) oder rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt; illegale Verschleppungen, Verschwindenlassen ...).


verschiedene Arten des Freiheitsentzuges

Freiheitsentzug als Straftat

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person durch eine andere Privatperson wird in modernen Staaten meist als Straftat definiert ("Freiheitsberaubung"; Kidnapping; erpresserischer Menschenraub). Die Häufigkeit solcher illegaler Aktionen variiert mit dem Grad staatlicher Stärke und politischer Konflikte. Hochburgen der Entführungen zu Zwecken der Erpressung sind Gegenden mit schwach ausgeprägter Staatlichkeit.

Freiheitsentzug als legale Aktion erfolgt ebenfalls in verschiedenen Erscheinungsformen. Das Recht kennt z.B. Freiheitsentzug als polizeiliche Festnahme, als Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Ordnungshaft (Beugehaft; Erzwingungshaft), Unterbindungsgewahrsam (Vorbeugehaft), als Maßregel der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einer Psychiatrischen Anstalt) usw. In der Schweiz gibt es die Institution des fürsorgerischen Freiheitsentzugs.

Freiheitsentzug als Strafe

In den meisten Staaten ist Freiheitsentzug die wichtigste strafrechtliche Sanktion ("Freiheitsstrafe").

Freiheitsentzug als Maßnahme

  • Ordnungshaft (veraltet: Beugehaft) zur Erzwingung einer Aussage im Prozess.
  • Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
  • Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
  • Polizeigewahrsam (als Sicherungsgewahrsam zur Unterbindung von Straftaten durch die in Gewahrsam genommene Person; als Schutzgewahrsam zum Schutz der Person vor Gefahren; als Durchsetzungsgewahrsam zur Durchsetzung einer Anordnung)
  • Untersuchungshaft