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Tiao (Diskussion | Beiträge) |
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==Begriff und | ==Begriff und Typologie== | ||
Entkriminalisierung bezeichnet den Vorgang der Rücknahme einer Kriminalisierung. Durch die Entkriminalisierung entfällt die Strafbarkeit eines Verhaltens. | Entkriminalisierung bezeichnet den Vorgang der Rücknahme einer Kriminalisierung. Durch die Entkriminalisierung entfällt die Strafbarkeit eines Verhaltens. | ||
Der Europarat (Council of Europe 1980: 13) definierte Entkriminalisierung als die Gesamtheit der Prozesse, mittels derer bestimmte Verhaltensweisen dem Zuständigkeitsbereich des Strafrechts entzogen werden, bzw. „by which the 'competence' of the penal system to apply sanctions as a reaction to a certain form of conduct is withdrawn“. | :Der Europarat (Council of Europe 1980: 13) definierte Entkriminalisierung als die Gesamtheit der Prozesse, mittels derer bestimmte Verhaltensweisen dem Zuständigkeitsbereich des Strafrechts entzogen werden, bzw. „by which the 'competence' of the penal system to apply sanctions as a reaction to a certain form of conduct is withdrawn“. | ||
Wie die Kriminalisierung, so bedarf auch die Entkriminalisierung | Wie die Kriminalisierung, so bedarf auch die Entkriminalisierung grundsätzlich eines Tätigwerdens des Gesetzgebers (= Entkriminalisierung ''de jure''). | ||
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*Teilweise oder ganze Entkriminalisierung des Ehebruchs, der Unzucht zwischen Männern, der Unzucht mit Tieren, der Kuppelei und der Prostitution durch das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25.6.1969. | *Teilweise oder ganze Entkriminalisierung des Ehebruchs, der Unzucht zwischen Männern, der Unzucht mit Tieren, der Kuppelei und der Prostitution durch das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25.6.1969. | ||
Davon zu unterscheiden sind die sog. ''de facto'' Entkriminalisierungen. Dieser Begriff bezieht sich auf die Erosion der Geltungskraft von Normen durch die immer unbekümmerte Verbreitung von auf dem Papier weiterhin strafbaren, sozial aber längst normalisierten Verhaltensweisen, die in keinem nennenswerten Maße mehr angezeigt, verfolgt und bestraft werden. | Davon zu unterscheiden sind die sog. ''de facto'' Entkriminalisierungen. Dieser Begriff bezieht sich auf die Erosion der Geltungskraft von Normen durch die immer unbekümmerte Verbreitung von auf dem Papier weiterhin strafbaren, sozial aber längst normalisierten Verhaltensweisen, die schließlich in keinem nennenswerten Maße mehr angezeigt, verfolgt und bestraft werden. Im Gegenteil: Anklagen und Verurteilungen werden bei fortgeschrittenen ''de facto'' Entkriminalisierungen als Abweichungen vom sozialen Erwartungsfahrplan öffentlich skandalisiert. Das heißt nicht, dass ''de facto'' Entkriminalisierungen von der offiziellen Politik immer skeptisch betrachtet werden. Sie können auch offiziell gewollt und z.B. durch ministerielle Anweisungen an die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verordnet werden. | ||
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