Abschaffung der Gefängnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gefängnis ist das Einschließungsmilieu schlechthin. Die Überwindung der Mauern (Mathiesen 1979) steht zwar weder für heute noch für morgen auf der To-Do-Liste der kritischen Kriminologie und vom Ende des Strafvollzugs (Schumann et al. 1988) ist wenig zu bemerken. Doch immerhin tut sich etwas in der Literatur: Möglichkeit und Dringlichkeit seiner Abschaffung werden verstärkt thematisiert - in den USA (Davis 2003) und Mexiko (Gómez Jaramillo 2008), aber auch in Italien (Ferrari 2015, Pavarini & Ferrari 2018), Frankreich (Onfray et al. 2014), Großbritannien (Scott 2012, 2018) und Brasilien (Genelhú 2018).  
Das Gefängnis ist das Einschließungsmilieu schlechthin. Die Überwindung der Mauern (Mathiesen 1979) steht zwar weder für heute noch für morgen auf der To-Do-Liste der kritischen Kriminologie und vom Ende des Strafvollzugs (Schumann et al. 1988) ist wenig zu bemerken. Doch immerhin tut sich etwas in der Literatur: Möglichkeit und Dringlichkeit seiner Abschaffung werden verstärkt thematisiert - in den USA (Davis 2003) und Mexiko (Gómez Jaramillo 2008), aber auch in Italien (Ferrari 2015, Pavarini & Ferrari 2018), Frankreich (Onfray et al. 2014), Großbritannien (Scott 2012, 2018) und Brasilien (Genelhú 2018).  


Wohl aber markiert die radikale Infragestellung von Idee und Praxis der Freiheitsstrafe einen gedanklichen Horizont von größter Bedeutung. Wo immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben - ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens - ist das alltagstranszendierende Denken, ist die abolitionistische Vorstellungskraft von höchstem Nutzen. Und zwar nicht nur, um Entwicklungen einschätzen, sondern auch, um Entwicklungen überhaupt erst anstoßen und bis zu praktischen Umwälzungen der Verhältnisse weitertreiben zu können. Nur wer abolitionistisch zu denken sich traut, d.h., nur wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit solcher Verhältnisse auszugehen, wird überhaupt in der Lage sein, sich dem Anschein der Natürlichkeit und Unabänderlichkeit solcher Institutionen und damit auch der Indienstnahme durch diese zu entziehen. Mehr noch: das ''primum movens'' aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch, sind Gruppen, Koalitionen und Bewegungen. Sie alle können aber nur auf der Grundlage entweder von Gehorsam gegenüber Autoritäten oder von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Gesellschaft, in der sie leben möchten. Die Geschichte der abolitionistischen Kämpfe ist reich an Beispielen für das politische Potential eines solchen antizipierenden und antizyklischen Denkens. Man denke nur an die Geschichte und die Bedeutung des Thomas Clarkson In einer Zeit, in der die Sklaverei noch als unabschaffbar und Abolitionisten als Spinner galten, war es die beharrliche Dekonstruktion der die Sklaverei rechtfertigenden Diskurse durch Thomas Clarkson (dessen lateinische Dissertation in Cambridge Furore machte), die Clarkson die Energie und Überzeugungskraft verlieh, sein Leben in den Dienst der Sache zu stellen, die im Laufe von Jahrzehnten dann tatsächlich das eigentlich Unmögliche erreichen sollte (Hochschild 2007).  
Allein schon die radikale Infragestellung von Idee und Praxis der Freiheitsstrafe markiert einen gedanklichen Horizont von größter Bedeutung. Wo immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben - ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens - ist das alltagstranszendierende Denken, ist die abolitionistische Vorstellung eine condition sine qua non für deren Überwindung. Nur wer abolitionistisch zu denken sich traut, d.h., nur wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit repressiver Verhältnisse auszugehen, wird überhaupt in der Lage sein, sich dem Anschein der Natürlichkeit und Unabänderlichkeit solcher Institutionen und damit auch der Indienstnahme durch diese zu entziehen. Mehr noch: das ''primum movens'' aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch, sind Gruppen, Koalitionen und Bewegungen. Sie alle können aber nur auf der Grundlage entweder von Gehorsam gegenüber Autoritäten oder von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Gesellschaft, in der sie leben möchten. Die Geschichte der abolitionistischen Kämpfe ist reich an Beispielen für das politische Potential eines solchen transzendierenden und antizipierenden Denkens. Zu einer Zeit, in der die Sklaverei noch als unabschaffbar und Abolitionisten als Spinner galten, war es - um nur einen Fall zu nennen - die beharrliche Dekonstruktion der die Sklaverei rechtfertigenden Diskurse durch Thomas Clarkson (dessen lateinische Dissertation in Cambridge einen Preis gewann), die Clarkson die Energie und Überzeugungskraft verlieh, sein Leben in den Dienst der Sache zu stellen, die im Laufe von Jahrzehnten dann tatsächlich das eigentlich Unmögliche erreichen sollte (Hochschild 2007).  


Wie ist es nun um die Freiheitsstrafe bestellt? Wie steht es um die Argumente, die sich gegen sie auffahren lassen? Wie steht es um die Chance ihrer Abschaffung? Und vor allem: müsste man sich nicht jetzt schon überlegen, was an ihre Stelle treten könnte/sollte? Was sagt die kritische Kriminologie? Was könnte, was müsste sie sagen?  
Wie ist es nun um die Freiheitsstrafe bestellt? Wie steht es um die Argumente, die sich gegen sie auffahren lassen? Wie steht es um die Chance ihrer Abschaffung? Und vor allem: müsste man sich nicht jetzt schon überlegen, was an ihre Stelle treten könnte/sollte? Was sagt die kritische Kriminologie? Was könnte, was müsste sie sagen?  

Version vom 4. Mai 2018, 10:47 Uhr

Wir befinden uns in einer allgemeinen Krise aller Einschließungsmilieus (...). Eine Reform nach der anderen wird (...) für notwendig erklärt (...). Aber jeder weiß, daß diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen, bis die neuen Kräfte, die schon an die Türe klopfen, ihren Platz eingenommen haben. Die Kontrollgesellschaften sind dabei, die Disziplinargesellschaften abzulösen.
Gilles Deleuze, Postskriptum über die Kontrollgesellschaften. L'autre journal, Nr. I, Mai 1990.

Das Gefängnis ist das Einschließungsmilieu schlechthin. Die Überwindung der Mauern (Mathiesen 1979) steht zwar weder für heute noch für morgen auf der To-Do-Liste der kritischen Kriminologie und vom Ende des Strafvollzugs (Schumann et al. 1988) ist wenig zu bemerken. Doch immerhin tut sich etwas in der Literatur: Möglichkeit und Dringlichkeit seiner Abschaffung werden verstärkt thematisiert - in den USA (Davis 2003) und Mexiko (Gómez Jaramillo 2008), aber auch in Italien (Ferrari 2015, Pavarini & Ferrari 2018), Frankreich (Onfray et al. 2014), Großbritannien (Scott 2012, 2018) und Brasilien (Genelhú 2018).

Allein schon die radikale Infragestellung von Idee und Praxis der Freiheitsstrafe markiert einen gedanklichen Horizont von größter Bedeutung. Wo immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben - ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens - ist das alltagstranszendierende Denken, ist die abolitionistische Vorstellung eine condition sine qua non für deren Überwindung. Nur wer abolitionistisch zu denken sich traut, d.h., nur wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit repressiver Verhältnisse auszugehen, wird überhaupt in der Lage sein, sich dem Anschein der Natürlichkeit und Unabänderlichkeit solcher Institutionen und damit auch der Indienstnahme durch diese zu entziehen. Mehr noch: das primum movens aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch, sind Gruppen, Koalitionen und Bewegungen. Sie alle können aber nur auf der Grundlage entweder von Gehorsam gegenüber Autoritäten oder von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Gesellschaft, in der sie leben möchten. Die Geschichte der abolitionistischen Kämpfe ist reich an Beispielen für das politische Potential eines solchen transzendierenden und antizipierenden Denkens. Zu einer Zeit, in der die Sklaverei noch als unabschaffbar und Abolitionisten als Spinner galten, war es - um nur einen Fall zu nennen - die beharrliche Dekonstruktion der die Sklaverei rechtfertigenden Diskurse durch Thomas Clarkson (dessen lateinische Dissertation in Cambridge einen Preis gewann), die Clarkson die Energie und Überzeugungskraft verlieh, sein Leben in den Dienst der Sache zu stellen, die im Laufe von Jahrzehnten dann tatsächlich das eigentlich Unmögliche erreichen sollte (Hochschild 2007).

Wie ist es nun um die Freiheitsstrafe bestellt? Wie steht es um die Argumente, die sich gegen sie auffahren lassen? Wie steht es um die Chance ihrer Abschaffung? Und vor allem: müsste man sich nicht jetzt schon überlegen, was an ihre Stelle treten könnte/sollte? Was sagt die kritische Kriminologie? Was könnte, was müsste sie sagen?

Einerseits ist die die moderne Freiheitsstrafe - also die um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert religiös-humanistisch begründete und auf die Besserung der Gefangenen abzielende Sanktionsform - ein Riesenerfolg. Und dies sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Qualitativ, weil sich sich hier eine zum Steinerweichen anrührende Fortschrittsgeschichte erzählen lässt, die von den unhygienischen, obszönen und lebensgefährlichen Bedingungen der prämodernen Gemeinschaftshaft, die John Howard (1777) beschrieben hatte, über die "Geburt des Gefängnisses" (Foucault 1976) im Zeichen strenger Einzelhaft und den deutlich sozialeren Stufenstrafvollzug bis zum heutigen Strafvollzugsgesetz, zu den halboffenen und offenen und den sozialtherapeutischen Anstalten reicht und damit eindringlich Zeugnis ablegt von der zunehmenden Humanisierung des Strafens - und quantitativ, weil das, was 1795 im endlich fertig gestellten Penitentiary-Anbau des Walnut Street Gefängnisses von Philadelphia mit ganzen 16 Einzelzellen anfing, sich mittlerweile über die ganze Welt verbreitet hat und an jedem beliebigen Tag des Jahres nicht weniger als zehn Millionen Menschen beherbergt, versorgt und bestraft - und das trotz der im globalen Maßstab überaus dramatischen Überfüllung mit immer noch steigender Tendenz, weil die Nachfrage nicht nachlässt, auch wenn gegenwärtig schon so viele Menschen wie noch nie hinter Schloss und Riegel sitzen.

Andererseits ist der Blick auf die globale Realität des Strafvollzugs (und die wird nicht durch die relativ belanglosen Verhältnisse in Europa oder Australien bestimmt, sondern für die überwältigende Mehrheit aller Gefangenen durch die Territorien, wo sie eingesperrt sind, nämlich in Afrika, Asien und den Amerikas) ernüchternd bis zum Abwinken. Und dort, in der dominanten Realität dessen, was Gefängnis bedeutet, haben die Narrative unserer Lehrbücher keinerlei Geltung. Die Humanisierungsgeschichte entpuppt sich dort als Fata Morgana. Dort ist zu besichtigen, dass es nicht vorwärts geht, sondern im Kreis, und zwar in doppelter Hinsicht. Erstens ist man da wieder dort angelangt, wo John Howard einst begann: bei der Massenverwahrung ohne Sinn und Verstand, ohne Anspruch auf Resozialisierung und ohne Empathie. Gestank, Misshandlung, Enge und Gewalt, die der Beschreibung spotten - in Afrika und Asien, in Lateinamerika und auf eigene Art auch in der mass incarceration in den USA. Hier schließt sich der Kreis von der Skandalisierung der bloßen Verwahrung im späten 18. Jahrhundert über das rehabilitative ideal und dessen Niedergang (Allen 1981) zurück zur kümmerungsbefreiten Massenverwahrung. Zweitens schließt sich aber auch der Kreis der Einzelhaft: das solitary system####, Wir sind aber nicht nur wieder dort, wo alles begann, sondern selbst die Geschichte der zunehmenden Liberalisierung des pennsylvanischen Vollzugs wird hier brutal entmystifiziert. Sowohl in den Kerkern Afrikas und Asiens als auch im ultratechnizistischen Strafvollzug der USA ist seit einigen Jahrzehnten zu bemerken, wie sich auch hier der Kreis zu schließen beginnt. Wer in armen Ländern das Pech hat, überhaupt noch als Individuum wahrgenommen zu werden, den erwarten nur allzu häufig Extraqualen wie im Black Beach Gefängnis von Äquatorialguinea im südsaharischen Afrika - systematische Folter und die Versagung von Körperhygiene und ärztlicher Hilfe, ununterbrochener angeketteter Zellenaufenthalt und Unterversorgung mit Nahrung bis zum Verhungern (einige der Gefangenen sitzen dort ein, weil sie 2004 an einem Putschversuch gegen Präsidenten des Landes, einen ehemaligen Leiter genau dieser Anstalt, beteiligt waren). Und wer in den USA nicht als Nummer in der Massenverwahrung landet, den erwartet die Heimsuchung der Isolationsfolter in Supermax Prisons und den sogenannten CMUs, den Communication Management Units. Da ist sie wieder: die Einzelhaft pur und grausam, nur diesmal ohne die gutwillige Naivität ihrer damaligen Erfinder - diesmal auch als Folter gemeint.

ie Behauptung eines Fortschritts im Strafvollzug Erfolgsgeschichte spielt sich das, was das Gefängnis heute in Wirklichkeit ist, wo also die weitaus meisten Gefangenen sitzen Vor 50 Jahren wehte ein frischer und wohlgemuter Reformwind durch die Korridore der Justizministerien: alte Zöpfe wollte man abschneiden, entbehrliche Gesetze streichen und den Strafvollzug durch Behandlungsmaßnahmen aller Art humanisieren. Etwas weiter links davon dachte man auch schon ans Abschaffen. Und wie man es auch drehen oder wenden mochte: die Zukunft schien jedenfalls in der Überwindung des Verwahrvollzugs und einem Bedeutungsverlust des Gefängnisses zu liegen. Gab es nicht schon Staaten - Nachbarstaaten! - in denen die Gefangenenraten schon unter 30, wenn nicht sogar unter 20 Gefangene auf jeweils 100 000 Einwohner gesunken waren? Da bedurfte es nur wenig Phantasie, um sich das Ende einer Epoche vorzustellen: das Ende der Freiheitsstrafe - und den Beginn einer neuen Zeit. Einer Zeit der Behandlung in Freiheit. Wer für das community treatment noch nicht in Frage käme, könnte und würde wohl in krankenhausähnlichen forensischen Behandlungszentren untergebracht werden, alles andere ginge ambulant.

Aber irgend etwas stimmte an der ganzen Krankheitsmetapher und manchmal arg euphemistischen Behandlungsrhetorik womöglich auch nicht. Als erste machten Marlene Stein-Hilbers und Wolf Lange (im KrimJ 1973) darauf aufmerksam. Auch wenn sie noch ein Fragezeichen hinter die "Abkehr von der Behandlungsideologie" setzten, die sie in Skandinavien beobachtet hatten und von der sie nicht ohne Sympathie berichteten. Nicht ahnend, was sich in der Folgezeit aus den USA kommend aus der neuen Nüchternheit ("Nothing Works", 1974) und Straf-Ehrlichkeit (Truth in Sentencing) an Härte und sogar Brutalität im Strafen entwickeln sollte: extreme Mindeststrafen, grenzenlose Höchststrafen, Masseneinsperrungen und die Normalisierung von Menschenrechtsverletzungen durch extreme Haftbedingungen. Im Diskurs des vollzugspolitischen Backlash ging es um gerechte Vergeltung und die verdiente Strafe, um die Unschädlichmachung der "dangerous few", aus denen dank Drogen- und Terrorismus-Gesetzen aber im Handumdrehen "more and more" wurden. Heute gelten 100 Gefangene auf 100 000 Einwohner als normal und 200 als akzeptabel. Manche Staaten erreichen Gefangenenraten von 500, 600 oder 700. Weltweit boomt der Strafvollzug. An jedem beliebigen Tag des Jahres sitzen gegenwärtig über 10 Millionen Menschen hinter Gittern. So viele wie noch nie in der Geschichte der Menschheit.

Vor bald 250 Jahren gab es die ersten Anzeichen für ein kommendes Ereignis, das Michel Foucault später einmal (1975) als "die Geburt des Gefängnisses" bezeichnen sollte. John Howard, seit 1773 High Sheriff von Bedfordshire, begann das Werk seines Lebens. Er, der selbst eine Zeit in französischen Kerkern verbracht hatte, begann, sich persönlich ein Bild von den Verhältnissen in den Gefängnissen seiner Zeit zu machen. Erst in seinem Bezirk, dann in seinem Land, dann in ganze Europa. Zum Schluß hatte er 80 000 km zurückgelegt. Als er die Gefängnisse in der Ukraine besuchte, holte er sich Typhus und starb am 20. Januar 1790 - in demselben Jahr, in dem auf der Grundlage seiner Berichte und Anregungen in Philadelphia, USA, der Beschluss zum Bau des ersten modernen Zellengefängnisses mit dem Ziel der Besserung der Gefangenen gefasst werden sollte. Die unhygienische und lebensgefährliche Sammelverwahrung alten Stils sollte beendet, die hygienische Einzelzelle und der Besserungsvollzug durch strenge Einzelhaft sollten eingeführt werden. Seither, so ein weit verbreiteter Glaube, habe sich der Strafvollzug stetig verbessert: immer mehr Kontaktmöglichkeiten der Gefangenen untereinander, immer mehr Didaktik der Wiedereingliederung durch Stufenstrafvollzug, Lockerungen und die schrittweise Öffnung der Anstalten nach innen und außen (halboffener und offener Vollzug). Zwei Jahrhunderte des langsamen, aber stetigen Fortschritts. Wer's glaubt, wird selig.

Die Wahrheit über den Strafvollzug liegt nicht in seiner Selbstdarstellung und nicht im Narrativ über seine Fortschritte. Sie liegt auch erst recht nicht in Europa und in den Verhältnissen, die es hier zu loben und zu tadeln gibt. Die Wahrheit über den Strafvollzug liegt in den Verhältnissen, so wie sie sich mehrheitlich oder durchschnittlich für die Gefangenen in der ganzen Welt darstellen: in Afrika und den Amerikas, in Asien und Australien und Europa - wobei die beiden letztgenannten Kontinente noch am ehesten als Sonderfälle von geringer quantitativer Bedeutung außer Betracht bleiben könnten, ohne das Gesamtbild allzu stark zu verfälschen. Die Gefängnisse in Afrika, Asien und den Amerikas aber sprechen jeder Fortschrittsideologie Hohn. Was man dort beobachten kann, ist die Wiederkehr des Gleichen und die Renaissance all dessen, was schon die Gefängnisse vor 200 Jahren kennzeichnete. Zum einen die Wiederkehr der Sammelverwahrung unter unmöglichen Zuständen in großen unhygienischen und lebensgefährlichen Massenunterkünften - also im Grunde genommen dessen, was John Howard damals anprangerte und abschaffen wollte. Man lese nur die Berichte über die Gefängnisse in Brasilien - etwa "Welcome to the Middle Ages" aus dem Jahr 2017 oder die über die Haftbedingungen in Thailand oder auf den Philippinen. Oder die Länderberichte ###. Zum anderen die Wiederkehr der strengen Einzelhaft - also genau der Haft, die als Reaktion auf die Sammelverwahrung von den Quäkern eingeführt worden war und die dann aufgrund ihrer ganz eigenen Unmenschlichkeit durch Stufenvollzug und Lockerungen etc. überwunden worden war. Beschreibungen der neuen Einzelhaft-Verhältnisse erinnern tatsächlich an diejenigen des Walnut Street Prison in den 1790er Jahren und des Eastern State Penitentiary von Pennsylvania, dessen Besuch Charles Dickens 1842 zu dem Kommentar veranlasste ###.


Vor 100 Jahren hatte Frank Tannenbaum den ersten Schritt auf dem Weg zum (womöglich weltweit ersten) convict criminologist schon hinter sich. Im besonders kalten Winter von 1913/14 hatte Tannenbaum eine neue Idee, wie man das Schicksal der Hungernden und Ausgebeuteten für die Öffentlichkeit zu einem Thema machen könnte. Den Anlass dazu hatte wohl der damalige US-Präsident Taft geliefert, als er bei einer Veranstaltung in der Cooper Union in Manhattan auf die Frage eines Arbeitslosen: "If I need a job and there aren't any - what do I do?" geantwortet hatte: "God knows - I don't."

Nun organisierte Tannenbaum sog. "sit-downs" von Arbeitslosen und Obdachlosen in Kirchen der Gutsituierten und forderten Unterkunft und Essen. So lange es sich um protestantische Kirchen handelte, verlief alles nach Plan. Mal wurde man abgewiesen, mal aber auch freundlich empfangen. So etwa in der Episcopal Church an der Lower Fifth Avenue. Die Zeitungen berichteten darüber und die Anliegen der Protestierer wurden zum öffentlichen Thema.

Am 4. März 1914 - Frank Tannenbaums 21. Geburtstag - ging es dann für die rund 200 Mitglieder von Tannenbaums "army of the unemployed" nicht mehr so glatt: erstmals hatte man sich mit der Sankt-Alphonsus-Kirche am West Broadway eine katholische Kirche ausgesucht. Die Bitte um Erlaubnis, für eine Nacht dort bleiben zu dürfen, wurde mit einem Ruf nach der Polizei beantwortet, die schließlich 189 Männer und eine Frau (Gussie Miller von der Ferrer School) festnahm.


Als Anführer erhielt Tannenbaum von Richter John A.L. Campbell die Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis und 500 $ Geldbuße auferlegt. Die Buße wurde von der Ferrer Association, der Fraye Arbeter Shtime und dem Labor Defense Committee bezahlt. Aber die Freiheitsstrafe verbüßte er nahezu vollständig im Gefängnis von Blackwell's Island (heute: Roosevelt).

Zu seiner Verurteilung erklärte er, dass die Gesellschaft bereit sei, nahezu jedes Delikt zu vergeben, außer das der Verkündung eines neuen Evangeliums:

"That's my crime. I was going about telling people that the jobless must be housed and fed, and for that I got locked up." Wochenlange Massendemonstrationen in Manhattan (Union Square) mit Zehntausenden von Teilnehmern demonstrierten die Wirkung von Tannenbaums gewaltfreien Propagandaaktionen. In den Worten von Alexander Berkman hatten die Wobblie-Raids mehr zur Enttarnung religiöser Heuchelei beigetragen als Jahrzehnte der Aufklärungsarbeit durch Freidenker. Ein Gedicht von Adolph Wolff, das von manchen noch nach Jahrzehnten auswendig aufgesagt werden konnte, illustriert diese Wirkung:

"Degraded in the convict's stripes/He chafes behind the prison bars/And breathes the dungeon stench./Arrayed in sacerdotal garb/The priest is celebrating mass/Preaching to men the word of God./The potentate upon the bench/Wrapped in judiciary gown, he sits/A judge of fellow men./Yet would I rather be - /The dirt on the feet of a Tannenbaum/Than the soul/Of such a judge - of such a priest" (Avrich 2006: 2006 ff.).


In Ländern wie Brasilien ganze Idiotie: Brutstätten des organisierten Verbrechens

Tannenbaum

Deleuze: das Ende einer Epoche

Full Circle

Manifeste

Ebenen der Kritik von technisch-zweckrational bis ethisch

Strafen abschaffen? Mauz

steingewordene Riesenirrtümer

Literatur

  • Allen, Francis A. (1981) The Decline of the Rehabilitative Ideal: Penal Policy and Social Purpose. New Haven: Yale University Press
  • Davis, Angela Y. Are Prisons Obsolete?
  • Gómez Jaramillo, Alejandro (2008) Un mundo sin cárceles es posible. México: Ediciones Coyoacán
  • Hochschild, Adam (2007) Sprengt die Ketten. Der entscheidende Kampf um die Abschaffung der Sklaverei. Stuttgart: Klett-Cotta.
  • Schumann, Karl (1988) Eine Gesellschaft ohne Gefängnisse, in: Karl F. Schumann, Heinz Steinert, Michael Voß, Hg., Vom Ende des Strafvollzugs.
  • Scott, David (2012) Why Prison? Cambridge: Cambridge University Press
  • Scott, David (2018) Against Imprisonment: An Anthology of Abolitionist Essays. Waterside Press


Siehe auch

Jede Strafe, die nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, sagt der große Montesquieu, ist tyrannisch; ein Satz, der wie folgt sich verallgemeinern lässt: jeder Akt der Herrschaft eines Menschen über einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch.
Cesar Beccaria, Über Verbrechen und Strafen. Livorno 1764 (dt. Ausgabe von 1966: 12)