Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Wort Abolitionismus bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. Im 19. Jahrhundert war es vor allem im anglo-amerikanischen Raum zunächst mit dem Kampf gegen die Sklaverei, dann auch mit der Kampagne gegen die diskriminierenden Gesetze gegen die Prostitution verbunden. Als Abolitionisten bezeichneten sich aber auch damals schon die Befürworter einer Abschaffung der Todesstrafe. | Das Wort Abolitionismus bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. Im 19. Jahrhundert war es vor allem im anglo-amerikanischen Raum zunächst mit dem Kampf gegen die Sklaverei, dann auch mit der Kampagne gegen die diskriminierenden Gesetze gegen die Prostitution verbunden. Als Abolitionisten bezeichneten sich aber auch damals schon die Befürworter einer Abschaffung der Todesstrafe. | ||
Heutzutage bezeichnet das Wolrt Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und sogar des gesamten Strafrechtssystems (criminal justice system) sowie eine Neudefinition und Neubearbeitung der bislang als Kriminalität bezeichneten Phänomene hinarbeitet. | Heutzutage bezeichnet das Wolrt Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und sogar des gesamten Strafrechtssystems (criminal justice system) sowie eine Neudefinition und Neubearbeitung der bislang als Kriminalität bezeichneten Phänomene hinarbeitet. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach. | ||
== Kriminologische Relevanz: == | == Kriminologische Relevanz: == |
Version vom 3. März 2009, 18:03 Uhr
Das Wort Abolitionismus bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. Im 19. Jahrhundert war es vor allem im anglo-amerikanischen Raum zunächst mit dem Kampf gegen die Sklaverei, dann auch mit der Kampagne gegen die diskriminierenden Gesetze gegen die Prostitution verbunden. Als Abolitionisten bezeichneten sich aber auch damals schon die Befürworter einer Abschaffung der Todesstrafe. Heutzutage bezeichnet das Wolrt Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und sogar des gesamten Strafrechtssystems (criminal justice system) sowie eine Neudefinition und Neubearbeitung der bislang als Kriminalität bezeichneten Phänomene hinarbeitet. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach.
Kriminologische Relevanz:
Unabhängig von der möglicherweise großen theoretischen Bedeutung des A. im Zusammenhang mit der Kritik der Strafe und des Strafrechts lässt sich für die Kriminologie als soziales System, also als Versammlung von Leuten, die Kriminologie betreiben, sagen, dass der A. als Strömung nie sehr stark war und im Augenblick angesichts des generellen punitive turn kaum eine Rolle spielt. Eine abolitionistische Vereinigung ist die "ICOPA" - was schon für drei Namen stand: "International Conference on Prison Abolition", "International Conference on Penal Abolition" und "International Circle for Penal Abolition".
Geschichte des Abolitionismus und ...
der Sklaverei
Die erste Abolitionsbewegung war diejenige gegen den transatlantischen Sklavenhandel - erst nach ihrem erfolgreichen Ende begann die Bewegung zur Abschaffung der Sklavenhaltung in den USA, in den britischen Kolonien, Brasilien und überall sonst.
der Prostitution
Die Abolitionsbewegung gegen das Zwangsregime, dem Prostituierte unterworfen waren, nimmt in gewisser Weise eine Sonderstellung ein, schwankte die Bewegung doch zwischen den Polen einer reinen Befreiung der Prostituierten von staatlicher Repression (ohne die Prostitution selbst zu bekämpfen) und einer Bekämpfung, die mehr der Prostitution als der repressiven Behandlung der Prostituierten galt. Ein solcher Unterschied zeigte sich z.B. zwischen der britischen Abolitionsbewegung einerseits und der deutschen andererseits. Die britische Abolitionsbewegung ist untrennbar mit Josephine Butler verbunden.
Die deutsche Abolitionsbewegung ist untrennbar mit Anna Pappritz verbunden.
der Todesstrafe
der Gefängnisse
des Strafrechts
Kritik am Abolitionismus
Siehe auch
Literatur
Adam Hochschild, Bury the Chains. The British Struggle to Abolish Slavery. New York: Houghton Mifflin 2005
Sebastian Scheerer, "Abolitionismus". In: R. Sieverts, H.J. Schneider, Hg., Handwörterbuch der Kriminologie. In völlig neu bearb. zweiter Auflage, Band 5, Berlin: de Gruyter: 1991: 289-301 (S. 289).
Links
- Siehe: International Conference on Penal Abolition
- Abolitionismus (Gefängnisse) http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/prisonportal/index.php/Abolitionismus
- Schobloch, Karen Abolitionistische Modelle im Rechtsstaat: http://images.google.de/imgres?imgurl=http://sfm.jura.uni-sb.de/archives/Folie7.jpg&imgrefurl=http://sfm.jura.uni-sb.de/archives/000052.html&h=368&w=512&sz=34&hl=de&start=43&tbnid=Be6O0ehQl_n1lM:&tbnh=94&tbnw=131&prev=/images%3Fq%3DNils%2BChristie%26start%3D40%26gbv%3D2%26ndsp%3D20%26hl%3Dde%26sa%3DN