Übergangsmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Link erstellt)
 
Zeile 14: Zeile 14:
Der Begriff des Übergangsmanagement kursiert seit einigen Jahren im Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe. Trotz des wachsenden Diskussionsbedarfs innerhalb der verschiedenen Disziplinen ist es den Beteiligten noch nicht gelungen diesen Begriff näher zu bestimmen. Unter dem aktuellen Definitionsspektrum versteht man Übergangsmanagement entweder als eine neue Bezeichnung für die Entlassvorbereitung oder man verbindet mit diesem Begriff ausschließlich den Aspekt der beruflichen Wiedereingliederung.  In Deutschland findet diesbezüglich ein Richtungswechsel statt. Wurde früher in Deutschland verstärkt nur der Diskurs über Wiedereingliederung geführt, so rückt verstärkt der Aspekt der Reduktion von Rückfälligkeit und der Kontrollaspekt mehr in den Brennpunkt der Straffälligenhilfe.
Der Begriff des Übergangsmanagement kursiert seit einigen Jahren im Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe. Trotz des wachsenden Diskussionsbedarfs innerhalb der verschiedenen Disziplinen ist es den Beteiligten noch nicht gelungen diesen Begriff näher zu bestimmen. Unter dem aktuellen Definitionsspektrum versteht man Übergangsmanagement entweder als eine neue Bezeichnung für die Entlassvorbereitung oder man verbindet mit diesem Begriff ausschließlich den Aspekt der beruflichen Wiedereingliederung.  In Deutschland findet diesbezüglich ein Richtungswechsel statt. Wurde früher in Deutschland verstärkt nur der Diskurs über Wiedereingliederung geführt, so rückt verstärkt der Aspekt der Reduktion von Rückfälligkeit und der Kontrollaspekt mehr in den Brennpunkt der Straffälligenhilfe.


Aufgrund neuer Erfahrungen und  Erkenntnisse  aus Praxis und Desistance-Forschung  haben die Akteure der Straffälligenhilfe Konzepte, Ansätze und Pilotprojekte erarbeitet, die die beiden Handlungsstränge, Wiedereingliederung und Rückfallreduktion verbinden sollen. Diese doppelte Perspektive verfolgt sowie einen kriminalpolitischen wie auch einen sozialpolitischen Aspekt. Diese Ziele beinhalten einerseits die Reduktion von Rückfälligkeit und andererseits die berufliche und soziale Integration der Strafentlassenen.
Aufgrund neuer Erfahrungen und  Erkenntnisse  aus Praxis und [[Desistance-Forschung]] haben die Akteure der Straffälligenhilfe Konzepte, Ansätze und Pilotprojekte erarbeitet, die die beiden Handlungsstränge, Wiedereingliederung und Rückfallreduktion verbinden sollen. Diese doppelte Perspektive verfolgt sowie einen kriminalpolitischen wie auch einen sozialpolitischen Aspekt. Diese Ziele beinhalten einerseits die Reduktion von Rückfälligkeit und andererseits die berufliche und soziale Integration der Strafentlassenen.


Der Strafvollzug und die Akteure der Straffälligenhilfe waren gezwungen, angesichts der gering qualifizierenden und zu häufig wiederkehrenden Klientel einerseits und der wachsende kriminalpolitische Druck bezüglich der Effektivität, Effizienz und Erfolg ihrer Maßnahmen mit einhergehender finanzieller Verknappung der Mittel andererseits, neue Handlungsansätze für die unterschiedlichen Handlungsfelder zu entwerfen und diese unterschiedlichen Ebenen miteinander sinnvoll zu verknüpfen.
Der Strafvollzug und die Akteure der Straffälligenhilfe waren gezwungen, angesichts der gering qualifizierenden und zu häufig wiederkehrenden Klientel einerseits und der wachsende kriminalpolitische Druck bezüglich der Effektivität, Effizienz und Erfolg ihrer Maßnahmen mit einhergehender finanzieller Verknappung der Mittel andererseits, neue Handlungsansätze für die unterschiedlichen Handlungsfelder zu entwerfen und diese unterschiedlichen Ebenen miteinander sinnvoll zu verknüpfen.

Aktuelle Version vom 9. Februar 2017, 15:50 Uhr

Einleitung Übergangsmanagement

Das Thema Übergangsmanagement hat derzeit in der kriminalpolitischen und sozialpolitischen Diskussion Hochkonjunktur. Fachverbände der Sozialen Arbeit, Strafvollzug, Bewährungshilfe und Freie Straffälligenhilfe diskutieren über neue Strategien und Methoden der ambulanten und stationären Resozialisierungsmaßnahmen. Hierbei geht es, den Übergang von strafentlassenen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenden, während des Strafvollzugs in die berufliche wie auch soziale Integration in die Gesellschaft vorzubereiten und nachhaltig zu begleiten. Damit soll der Übergang von der kriminellen Karriere zu einem straffreien und eigenständigen Leben ermöglicht werden.

Strafverfolgungsstatistik

Nach Angaben Statistische Bundesamt (Destatis) vom 08.10.2009, sind nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2008 rund 874 700 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt worden. Von den im Jahre 2008 insgesamt verurteilten 874 700 Personen erhielten 160 000 eine Freiheits- oder Jugendstrafe. Von diesen 160 000 Verurteilten wurden wiederum 48 500 mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt; das entsprach einem Anteil von 6% an allen Verurteilten. Bei weiteren 111 000 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Warum Bildung und Ausbildung in der Straffälligenhilfe einen hohen Stellenwert einnimmt verdeutlichen die Zahlen der des Justizministeriums der Länder von 2007. Demnach hat die Hälfte der Gefangenen in den deutschen Haftanstalten keinen Schulabschluss. Weitere zwei Drittel verfügen über keine Berufsausbildung. Bei den Gefangenen unter 30 Jahren sieht die Bildungs- und Ausbildungssituation noch desolater aus. Von dieser Gruppe weisen nur 10 % eine abgeschlossene Ausbildung vor. Diese Zahlen fordern ein neues umfassendes Konzept dass nicht nur den Übergang von Haft in die Freiheit fokussiert und diesen Wechsel mit Maßnahmen der Wiedereingliederung unterstützt sondern gleichzeitig auch den Übergang von Straffälligkeit zum Ausstieg aus der kriminellen Karriere gewährleistet.


Gegenstand Übergangsmanagement

Der Begriff des Übergangsmanagement kursiert seit einigen Jahren im Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe. Trotz des wachsenden Diskussionsbedarfs innerhalb der verschiedenen Disziplinen ist es den Beteiligten noch nicht gelungen diesen Begriff näher zu bestimmen. Unter dem aktuellen Definitionsspektrum versteht man Übergangsmanagement entweder als eine neue Bezeichnung für die Entlassvorbereitung oder man verbindet mit diesem Begriff ausschließlich den Aspekt der beruflichen Wiedereingliederung. In Deutschland findet diesbezüglich ein Richtungswechsel statt. Wurde früher in Deutschland verstärkt nur der Diskurs über Wiedereingliederung geführt, so rückt verstärkt der Aspekt der Reduktion von Rückfälligkeit und der Kontrollaspekt mehr in den Brennpunkt der Straffälligenhilfe.

Aufgrund neuer Erfahrungen und Erkenntnisse aus Praxis und Desistance-Forschung haben die Akteure der Straffälligenhilfe Konzepte, Ansätze und Pilotprojekte erarbeitet, die die beiden Handlungsstränge, Wiedereingliederung und Rückfallreduktion verbinden sollen. Diese doppelte Perspektive verfolgt sowie einen kriminalpolitischen wie auch einen sozialpolitischen Aspekt. Diese Ziele beinhalten einerseits die Reduktion von Rückfälligkeit und andererseits die berufliche und soziale Integration der Strafentlassenen.

Der Strafvollzug und die Akteure der Straffälligenhilfe waren gezwungen, angesichts der gering qualifizierenden und zu häufig wiederkehrenden Klientel einerseits und der wachsende kriminalpolitische Druck bezüglich der Effektivität, Effizienz und Erfolg ihrer Maßnahmen mit einhergehender finanzieller Verknappung der Mittel andererseits, neue Handlungsansätze für die unterschiedlichen Handlungsfelder zu entwerfen und diese unterschiedlichen Ebenen miteinander sinnvoll zu verknüpfen.

Insbesondere junge Menschen sind im Jugendstrafvollzug von dauerhaften gesellschaftlichen Ausgrenzungen bedroht, weil vielerorts eine wirksame Unterstützung der Übergänge vom Strafvollzug in Ausbildung und Arbeit nicht gegeben ist. Auch die Entlassungsvorbereitungen bei den Erwachsenen zeigen große Defizite auf, weil sie die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse dieser Gruppe nicht decken können. Einen beträchtlichen Anteil der Klientel weisen multiple Problemlagen wie langjährige Suchtabhängigkeit, Arbeitslosigkeit und Brüche in der Schul- und Ausbildungsbiographie auf, die bereits vor der Inhaftierung lange Zeit bestanden und die im Rahmen des Strafvollzugs nur teilweise und unzureichend therapeutisch/pädagogisch bearbeitet wurden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Rückfälle unmittelbar in den ersten sechs Monaten nach der Entlassung aus dem Strafvollzug stattfinden.

Organisationsstruktur des Übergangsmanagements

Die Bemühungen eine systematische Wiedereingliederungsstrategie zu entwickeln, der primär den komplexen Lebenslagen der Klienten gerecht werden soll und die dessen berufliche wie auch persönliche Entwicklung prozesshaft je nach individueller Ausgangslage durch unterschiedliche Maßnahmen und Interventionen begleiten sollen, sind die zentralen Merkmale des Übergangsmanegements.


Diese Strategien basieren auf drei Kernpunkte.

  • Aktive Vorbereitung auf den Entlassungstag während der Haft(schulische und berufliche Qualifizierung, Training von Alltagskompetenzen und sozialen Kompetenzen, Entlassungsvorbereitung)
  • Organisation des Übergangs von der Haft in die Freiheit. Koordination verschiedener dienstleistenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen. Umfang und Beginn der Betreuung und Beratung muss eruiert werden.
  • Kooperation mit Nachsorgeeinrichtungen nach Abschluss der Übergangsphase. Welche Angebote und Betreuung kommen im Rahmen einer abgestimmten Nachsorge in welchem Umfang in Frage?


Die Erfahrungen während der Projekt - und Studienphase haben gezeigt dass der Übergang der Klienten vom Strafvollzug in die Freiheit in verschiedenen und individuellen Prozessen stattfindet. Die gesammelten Erfahrungen aus der Praxis und Wissenschaft führten letztendlich zu einem Konzept die folgenden zentralen Bausteine umfasst.

  • Arbeitsmarktorientierte Qualifizierung im Vollzug (auf die Zeit nach der Entlassung gerichtete Bildungsarbeit)
  • Betreuungs- und Vermittlungsarbeit im Vollzug ( Berufswegeplanung, Bewerbungstraining und erste Vermittlungsaktivitäten während der Haft
  • Integrationsplanes erstellen.
  • Strukturierung des Übergangs zur Vermeidung des „Entlasslochs“(Betreuung im Übergang; frühe Kontaktaufnahme ,3-6 Monate vor der Entlassung)
  • Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit ( Training von sozialen Kompetenzen)
  • Bereitstellung von Beschäftigung- und Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Anschluss an die Haft
  • Betreuung nach der Entlassung, Stabilisierung der Lebenslagen.
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen.
  • Abbau von Vermittlungshemmnissen unter Beteiligung weiterer Helfersysteme die den Übergang begleiten sollen.

Wiedereingliederungsmaßnahmen beginnen bereits mit dem Haftantritt und nicht erst mit der Entlassung aus der Haft. Einige Akteure aus der Straffälligenhilfe fordern bereits Maßnahmen bevor der Verurteilte seine Haft antritt, weil er bereits in dieser aktuellen Lebenssituation verschiedene Problemlagen aufweist. Ein strukturierter Haftantritt kann bei der Entlassung den Übergang von der Haft in die Freiheit erleichtern und stabilisieren. Hierzu gehören unter anderem die Kündigung der Wohnung bzw. Untervermietung bis zur Haftentlassung, das Familiensystem auf die Inhaftierung vorbereiten usw. Erst die durchgehende Betreuung durch die Verbindung der Arbeit in den Anstalten mit der Strukturierung des Übergangs und einer systematischen Nachbetreuung hat sich als Erfolg versprechend und zukunftsträchtig erwiesen. Durch die Einbeziehung der Zeit nach der Entlassung in die Behandlungskonzeption ist ein nachhaltiger Erfolg bei den Klienten zu erreichen.

Diese Wiedereingliederungsstrategien haben zum Ziel eine Gesamtkonzeption der Verzahnung ambulanter und stationärer Maßnahmen zu erstellen, um eine individuelle und bedarfgerechte Entlassungsvorbereitung zu gewährleisten. Eine effektive Kooperation verschiedener Akteure im Justizvollzug soll dem negativen Prozess der unkontrollierten und sich teilweise überschneidenden Entlassungsvorbereitungen entgegenwirken. Ziel ist es ein Beratungs- und Betreuungsangebot zu schaffen, welches bereits frühzeitig während des Vollzugs der Haftstrafe ansetzt und kontinuierlich nach der Haftentlassung fortgeführt wird. Durch ein Netzwerk von Unterstützungsangeboten wird der Klient betreut und unterstützt.

Übergangsmanagement als Netzwerkarbeit

Diese komplexe Leistung der integrierten Wiedereingliederung erfordert neben der Koordination und Kooperation von dienstleistenden Einrichtungen auch ein Konzept der Schaffung von Netzwerken, in denen an einem Ort oder in einer Region die Leistungserbringer des ambulanten und stationären Maßnahmen in geregelter Weise wirkungsorientiert zusammenarbeiten.

Nur mit einer effektiven Vernetzungsarbeit mit allen Akteuren kann diese gesamtkonzeptionell gedachte Wiedereingliederungsmaßnahme seine Wirkung entfalten. Das setzt voraus, dass jeder einzelne Akteure der Fachlichkeit und Leistung der anderen Helfersysteme vertraut und diese anerkennt. Die Akteure aus der Justiz, der Bewährungshilfe, des Sozialem, der ARGE, der Bildungsträgern und der Freien Straffälligenhilfe sollen nach diesem Konzept interdisziplinär abgestimmt miteinander arbeiten. Durch diese Zusammenführung von Beratungs- und Betreuungsangeboten der verschiedenen Disziplinen soll vermieden werden, das einzelne Einrichtungen eigenständig und eigenmächtig mit den Klienten nach ihrer Vorstellung arbeiten ohne dabei die Interventionen der anderen Akteure zu berücksichtigen oder gar kontraproduktiv gegen dieses Maßnahmen zu agieren.

Erst ein vernetztes Vorgehen der Akteure im Projektverbund verspricht ein erfolgreiches Handeln im Sinne der Wiedereingliederung.

Das Übergangsmanagement sieht hierzu sieben Lebensbereiche der Klienten vor die im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses von den Akteuren der Straffälligenhilfe berücksichtigt werden sollten.


  • Arbeit und Bildung (Schulabschluss, Berufsausbildung, berufl. Qualifizierung
  • Rechtliche Situation (offene Verfahren, Bewährung, Geldstrafen)
  • Finanzen ( Schulden, Kontoeröffnung, ALG II-Bezug)
  • Wohnraum, Unterkunft
  • Gesundheit; physisch und psychisch, Sucht (Drogen, Alkohol)
  • Soziale Beziehungen, Kinder und Familie
  • Einstellungen und Verhaltensweisen bezüglich Devianz.

Das idealisierte Ziel dieser komplexen Wiedereingliederungsprozesses ist es, die Leistungserbringung aus einer Hand, wobei es eine Einrichtung zuständigkeitsübergreifend übernimmt, diese gesamte Leistung auf der Grundlage eines Behandlungs- und Integrationsplans koordiniert und die anderen Akteure des Helfernetztes mit ihren Leistungsanteilen beteiligt.

In der Praxis wird im Rahmen einer Problem- und Ressourceneinschätzung mit dem Klienten zusammen nach gefundenen Problemlagen und Stärken ein gemeinsamer Integrationsplan erarbeitet. Hier nimmt der Motivationsaspekt in der Zusammenarbeit zwischen Akteur und Klient eine bedeutende Rolle ein. Für beide Beteiligte ist es wichtig die Motivation in der Betreuungs-und Beratungsphase aufrecht zuhalten, damit erstens eine engagierte und kompetente Arbeit aufrechterhalten wird und zweitens der Klient motiviert wird Beziehungen zu anderen und notwendigen Institutionen aufzubauen.

Übergangsmanagement als neue Herausforderung für die Straffälligenhilfe?

Alle Beteiligten einer Wiedereingliederungsmaßnahme sind gemäß ihrer Konzepte mit eigenen spezifischen Interessen, Anforderungen und Aufgabenstellungen konfrontiert. Im Rahmen der systematischen Wiedereingliederungsstrategie werden die Forderungen nach einer hochgradigen Professionalisierung der Straffälligenhilfe immer lauter. Am Beispiel des Justizvollzugs und der Bewährungshilfe wird hier zu dem veränderten Berufsprofil Stellung genommen.

Das veränderte Berufsprofil des Justizvollzugs, vom Aufbewahrungsort zum Schulungs- und Ausbildungsort, führte zu einer Aufwertung seiner Arbeit. In den Justizvollzugsanstalten werden die Mitarbeiter motiviert, die Phase des Strafvollzugs von Jugendlichen und Erwachsenen zu nutzen, berufsbezogene und berufsquali -fizierende Inhalte zu vermitteln, um diesem Personenkreis eine konkrete Anschlussperspektive zu einem selbstbestimmten Leben mit Arbeit zu eröffnen.

Der Forderung einer Professionalisierung der Bildungs- und Behandlungsmaßnahmen im Vollzug setzt voraus das die Justizvollzugsanstalten sich nach außen öffnen um mit den externen Akteuren der Straffälligenhilfe enger zusammen-zuarbeiten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, die externen Akteure Bewährungshilfe, Wohnungsfürsorge und Strafentlassenenhilfe usw. in den Organisationsablauf des Vollzugs einzubinden. Um dieses Einbindung zu gewährleisten müssen entsprechende Angebotsstrukturen und Organisationsstrukturen entwickelt werden, die eine effektive Zusammenarbeit ermöglichen

Innerhalb der Bewährungshilfe führte dieser Richtungswechsel zu einer entsprechenden Veränderung des Rollenverständnisses. Das Verhältnis vom Kontroll- und Unterstützungsprozess stimmt nicht mehr überein. Der Kontrollaspekt wird im Berufsbild der Bewährungshilfe immer stärker betont. Diese veränderte Zielsetzung wirkt sich negativ auf die Betreuungs-und Motivationsarbeit mit den Klienten aus. Es wirt immer schwieriger unter diesen Bedingungen, steigenden Fallzahlen, Ausweitung der Auflagen und Weisungen, aktive und sozialpädagogischen Arbeit zu leisten. Langfristig besteht die Gefahr, dass die Bewährungshilfe ihre pädagogische Bedeutung und Inhalte verliert und sich nur noch auf die Verwaltung und Organisation der Klienten reduziert.


Fazit

Das Konzept dieses systematischen Übergangsmanegements liest sich schlüssig und scheint alle Problemlagen der (Ex)-Strafgefangenen zu berücksichtigen und für jede individuelle Lebenslage die richtige Strategie bereitzuhalten. Dieser Ansatz setzt neue Impulse in den Diskurs und stößt neue Lösungsansätze an. Die Vernetzung der Straffälligenhilfe ist überfällig. Alle Beteiligten sind sich dahin gehend einig. Welcher Träger hat die Kraft und die Organisationsstruktur diese alten verkrusteten Arbeitsmuster der einzelnen Akteure auszubrechen und neu zu strukturieren? Wer soll die Finanzierung übernehmen? Und schlussendlich wo wird dieses Konzept nach diesem Maßhaben umgesetzt? Neben Anregungen, lässt dieses Konzept auch einige Fragen unbeantwortet.

Die Klientel der Straffälligenhilfe wird wie auch in diesem Ansatz nach standardisierten wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten in Auswertungs- und Erhebungsbogen erfasst um anschließend in Prozesse, Strategien und Problemlagen unterteilt zu werden.

Bei soviel Optimierung und Systematik kann sich der Blick für den Menschen als Ganzes verlieren.



Literatur

  • Maelicke, Bernd: Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg, Hamburg, 2010
  • Matt, Eduard: Integrationsplanung und Übergangsmanagement. Konzepte zu einer tragfähigen Wiedereingliederung von (Ex)-Strafgefangenen. In : Forum Strafvollzug und Straffälligenhilfe 56, 2004, S.140-143.
  • Rössner, Dieter: Evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten im Strafvollzug.
  • Statistische Bundesamt (Destatis) Pressemitteilung Nr.382 vom 08.10.2009
  • Wirth, Wolfgang: Nachsorge im und nach Strafvollzug. Wiesbaden 2004, S.2003 – 222.
  • Wirth, Wolfgang: Arbeitslose Haftentlassene: Multiple Problemlagen und vernetzte Wiedereingliederungshilfen. In Bewährungshilfe 53, 2006, S.137-152.