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(2) Wer stellt die Prognosen? | (2) Wer stellt die Prognosen? | ||
Kriminalprognosen zur Frage der zukünftigen Legalprognose eines Verurteilten werden in der Regel durch Diplompsychologen oder Psychiater erstellt, die üblicher Weise entweder im Strafvollzug bzw. in forensischen Fachkrankenhäusern oder in freier Praxis tätig sind. | Kriminalprognosen zur Frage der zukünftigen Legalprognose eines Verurteilten werden in der Regel durch Diplompsychologen oder Psychiater erstellt, die üblicher Weise entweder im Strafvollzug bzw. in forensischen Fachkrankenhäusern oder in freier Praxis tätig sind. | ||
Allerdings gibt es auch Instrumente für sog. nichtklinische Laien. So etwa den P-SCAN (Psychopathy Scan) von Hare und Hervé (1999) oder das vom deutschen Kriminologen Michael Bock entwickelte MIVEA. | |||
Sachverständige werden aufgrund eines Beschlusses des jeweils zuständigen Gerichts beauftragt. | |||
(3) Prognose-Instrumente | (3) Prognose-Instrumente |