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Martinsons Artikel hatte eine außerordentliche Wirkung. Dies lässt sich vor allem mit seiner politischen Relevanz erklären. Seine Implikationen ließen sich sowohl in den Dienst liberaler wie auch konservativer Positionen stellen. Während linksliberale Kritiker der rehabilitativen Ausrichtung eine Ausweitung der Bestrafung unter dem Deckmantel der Therapie befürchteten, sahen ihre rechtskonservativen Gegenspieler das Vergeltungs- bzw. Abschreckungsideal bedroht durch eine aus ihrer Sicht zu lasche Strafpraxis. Insbesondere wurde die Kriminalitätsbekämpfung im Gefolge der Steigerung von Kriminalitätsraten in den 60er Jahren immer mehr zum Wahlkampfthema amerikanischer Präsidentschaftskandidaten wie insbesondere Richard Nixon, die sich mit einer harten Linie gegenüber Straftätern zu profilieren trachteten.
Martinsons Artikel hatte eine außerordentliche Wirkung. Dies lässt sich vor allem mit seiner politischen Relevanz erklären. Seine Implikationen ließen sich sowohl in den Dienst liberaler wie auch konservativer Positionen stellen. Während linksliberale Kritiker der rehabilitativen Ausrichtung eine Ausweitung der Bestrafung unter dem Deckmantel der Therapie befürchteten, sahen ihre rechtskonservativen Gegenspieler das Vergeltungs- bzw. Abschreckungsideal bedroht durch eine aus ihrer Sicht zu lasche Strafpraxis. Insbesondere wurde die Kriminalitätsbekämpfung im Gefolge der Steigerung von Kriminalitätsraten in den 60er Jahren immer mehr zum Wahlkampfthema amerikanischer Präsidentschaftskandidaten wie insbesondere Richard Nixon, die sich mit einer harten Linie gegenüber Straftätern zu profilieren trachteten.
   
   
Martinson mag mit seiner Einschätzung den Nerv der Zeit getroffen haben – der Abschied vom Ideal der Rehabilitation fiel offenbar nicht schwer. Der US Supreme Court hat 1989 bekräftigt, dass auf den Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen abzielende Überlegungen bei der Strafzumessung keine Rolle spielen dürfen. Hier ist noch der Einfluss von Martinsons skeptischer Beurteilung spürbar.  
Martinson mag mit seiner Einschätzung den Nerv der Zeit getroffen haben – der Abschied vom Ideal der Rehabilitation fiel offenbar nicht schwer. Der US Supreme Court hat 1989 bekräftigt, dass auf den Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen abzielende Überlegungen bei der Strafzumessung keine Rolle spielen dürfen. Hier ist noch der Einfluss von Martinsons skeptischer Beurteilung spürbar. Entgegen dessen Einschätzung hatte der "Niedergang des rehabilitativen Ideals" (Garland) aber nicht zu einer Entvölkerung der Gefängnisse, sondern zu deren Renaisance geführt.
 
== Kritik ==
== Kritik ==
   
   
Anonymer Benutzer