Delinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

100 Bytes hinzugefügt ,  18:01, 29. Mai 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
===Definition===
===Definition===
Delinquenz (in der lat. Rechtssprache gleichbedeutend mit "den richtigen Weg verlassen", "den Weg des Rechts verlassen") bezeichnet abweichendes Verhalten, das auch, aber nicht unbedingt, strafbares Verhalten sein kann.
Delinquenz (in der lat. Rechtssprache de + [http://en.pons.com/translate/latin-german/linquere linquere]: gleichbedeutend mit "den richtigen Weg verlassen", "den Weg des Rechts verlassen"; seine Pflichterfüllung verlassen) bezeichnet die Verletzung von (rechtlichen) Pflichten, insbesondere die Begehung von Straftaten.  
 
 


„Delinquenz“: von lat. Delinquere - sich verfehlen, Übeltäterei
„Delinquenz“: von lat. Delinquere - sich verfehlen, Übeltäterei
31.738

Bearbeitungen