Beschaffungskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier muss Beschaffungskriminalität jedoch von der Rubrik der professionellen, profitorienteierten Rauschgiftkriminalität abgegrenzt werden, da sich diese durch den bloßen Gewinnorientierungsgedanken charakterisiert. Täter dieser Rubrik sind größtenteils keine Drogenkonsumenten, sondern gehören der organisierten Kriminalität.In der Vergangenheit wurden  zahlreiche Ansätze um Beschaffungskriminalität einzudämmen diskutiert und teilweise auch umgesetzt, dennoch ist es bislang noch nicht gelugen sie merklich zu reduzieren.  Beschaffungskriminalität lässt sich in die folgenden zwei Bereiche unterteilen.
Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier muss Beschaffungskriminalität jedoch von der Rubrik der professionellen, profitorienteierten Rauschgiftkriminalität abgegrenzt werden, da sich diese durch den bloßen Gewinnorientierungsgedanken charakterisiert. Täter dieser Rubrik sind größtenteils keine Drogenkonsumenten, sondern gehören der organisierten Kriminalität.In der Vergangenheit wurden  zahlreiche Ansätze um Beschaffungskriminalität einzudämmen diskutiert und teilweise auch umgesetzt, dennoch ist es bislang noch nicht gelugen sie merklich zu reduzieren.  Beschaffungskriminalität lässt sich in die folgenden zwei Bereiche unterteilen.


'''Direkte Beschaffungskriminalität
===Direkte Beschaffungskriminalität===
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Man spricht von der direkten Beschaffungskriminalität, wenn die Delikte darauf abzielen, an die Rauschmittel selbst zu gelangen. Darunter fallen Straftaten wie beispielsweise Apothekeneinbrüche, Rezeptfälschungen, oder auch der Diebstahl von Rauschmitteln sowie deren Substitute. Sie werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat ausgewiesen.  
Man spricht von der direkten Beschaffungskriminalität, wenn die Delikte darauf abzielen, an die Rauschmittel selbst zu gelangen. Darunter fallen Straftaten wie beispielsweise Apothekeneinbrüche, Rezeptfälschungen, oder auch der Diebstahl von Rauschmitteln sowie deren Substitute. Sie werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat ausgewiesen.  
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