Sicherungsverwahrung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Jugendliche ===
=== Jugendliche ===
*Niederlande: Ähnliche Institution existiert, Unterbringung grundsätzlich für zwei Jahre, einmalige Verlängerung auf vier Jahre möglich.  
*Niederlande: Ähnliche Institution existiert, Unterbringung grundsätzlich für zwei Jahre, einmalige Verlängerung auf vier Jahre möglich.  
*Großbritannien: Keine Sicherungsverwahrung, dafür aber die Möglichkeit der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung geboten erscheint. *Frankreich: Keine Sicherungsverwahrung. Die Höchststrafe für Jugendliche liegt bei 20 Jahren.
*Großbritannien: Keine Sicherungsverwahrung, dafür aber die Möglichkeit der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung geboten erscheint.  
*Frankreich: Keine Sicherungsverwahrung. Die Höchststrafe für Jugendliche liegt bei 20 Jahren.
*Österreich: Keine Sicherungsverwahrung, aber Möglichkeit der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Außerdem ist die Höchststrafe für Jugendliche auf 15, für Heranwachsende auf 20 Jahre festgesetzt (Vgl. Bruhn (2010): S. 223).
*Österreich: Keine Sicherungsverwahrung, aber Möglichkeit der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Außerdem ist die Höchststrafe für Jugendliche auf 15, für Heranwachsende auf 20 Jahre festgesetzt (Vgl. Bruhn (2010): S. 223).


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