Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Zusammenhang mit anderen Begriffen ====
==== Zusammenhang mit anderen Begriffen ====


Prävention:
=====Prävention=====


Die Maßregeln der Besserung und Sicherung zielen sämtlich auf in die Zukunft gerichtete, also auf die Verhinderung noch nicht begangener, Straftaten ab. Sie sind somit kriminalpräventive Institutionen.  (Siehe Grundbegriff Prävention)
Die Maßregeln der Besserung und Sicherung zielen sämtlich auf in die Zukunft gerichtete, also auf die Verhinderung noch nicht begangener, Straftaten ab. Sie sind somit kriminalpräventive Institutionen.  (Siehe Grundbegriff Prävention)


Relative Strafzwecke:
=====Relative Strafzwecke=====


Man unterscheidet zwischen absoluten und relativen Straftheorien. Die absolute Straftheorie folgt dem Vergeltungsprinzip. Es ist die Reaktion des Staates auf begangenes Unrecht. Wesentlich geprägt würde diese durch den deutschen Idealismus, namentlich von Kant und Hegel.  
Man unterscheidet zwischen absoluten und relativen Straftheorien. Die absolute Straftheorie folgt dem Vergeltungsprinzip. Es ist die Reaktion des Staates auf begangenes Unrecht. Wesentlich geprägt würde diese durch den deutschen Idealismus, namentlich von Kant und Hegel.  
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Generalprävention: Durch die Androhung und Vollstreckung der Strafe soll die Allgemeinheit vor Straftaten abgeschreckt werden.  
Generalprävention: Durch die Androhung und Vollstreckung der Strafe soll die Allgemeinheit vor Straftaten abgeschreckt werden.  


Spezialprävention:
=====Spezialprävention=====


Die Einwirkung auf den Täter, der durch die unmittelbar erfahrene Konsequenz der Strafe vor weiteren Taten abgehalten werden soll. (Liszt) Man unterscheidet negative und positive Spezialprävention.<br>
Die Einwirkung auf den Täter, der durch die unmittelbar erfahrene Konsequenz der Strafe vor weiteren Taten abgehalten werden soll. (Liszt) Man unterscheidet negative und positive Spezialprävention.<br>
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Positive Spezialprävention wird daher oft synonym mit dem Begriff der Resozialisierung gebraucht.  
Positive Spezialprävention wird daher oft synonym mit dem Begriff der Resozialisierung gebraucht.  


Resozialisierung:
=====Resozialisierung=====


Nach § 2 des Strafvollzugsgesetzes ist die Resozialisierung des Täters als Vollzugsziel verankert. Ziel ist die Befähigung ein Leben in Freiheit, ohne Straftaten, in sozialer Verantwortung zu führen.  
Nach § 2 des Strafvollzugsgesetzes ist die Resozialisierung des Täters als Vollzugsziel verankert. Ziel ist die Befähigung ein Leben in Freiheit, ohne Straftaten, in sozialer Verantwortung zu führen.  


Prognose:
=====Prognose=====


Mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt jede Verhängung einer Maßregel  eine Prognose. (Siehe Grundbegriff Prognose)
Mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt jede Verhängung einer Maßregel  eine Prognose. (Siehe Grundbegriff Prognose)
Anonymer Benutzer