Polizeiliche Kriminalstatistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis 1970 galten keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Abgabeform und des Erfassungszeitpunkts. Beides wurde erst mit einer grundlegenden Reform der PKS-Richtlinien 1971 durch die AG Kripo festgelegt. Seit der Reform wird die PKS als eine einheitliche Ausgangsstatistik geführt – das Delikt erst zum Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft erfasst. Im Zuge der Reform wurde zudem auf die „Elektronische Datenverarbeitung“ (EDV) als Form der Datenübermittlung umgestellt. Diese Umstellung ermöglichte durch die Einführung eines vierstelligen Zahlenschlüssels eine stärkere strafrechtliche und kriminologische Differenzierung einzelner Erfassungskriterien. Zu Tat (z.B. Tatzeit) und TV (z.B. Drogeneinfluss) wurden die Daten erweitert, zu anderen Gruppen (z.B. Opfer) erstmalig erfasst. Bis heute erfährt die PKS durch die Möglichkeiten der EDV stetig weitere Differenzierungen. Strafrechtliche Verstöße gegen die Landesgesetze sollten seither jedoch nicht mehr erfasst werden.
Bis 1970 galten keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Abgabeform und des Erfassungszeitpunkts. Beides wurde erst mit einer grundlegenden Reform der PKS-Richtlinien 1971 durch die AG Kripo festgelegt. Seit der Reform wird die PKS als eine einheitliche Ausgangsstatistik geführt – das Delikt erst zum Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft erfasst. Im Zuge der Reform wurde zudem auf die „Elektronische Datenverarbeitung“ (EDV) als Form der Datenübermittlung umgestellt. Diese Umstellung ermöglichte durch die Einführung eines vierstelligen Zahlenschlüssels eine stärkere strafrechtliche und kriminologische Differenzierung einzelner Erfassungskriterien. Zu Tat (z.B. Tatzeit) und TV (z.B. Drogeneinfluss) wurden die Daten erweitert, zu anderen Gruppen (z.B. Opfer) erstmalig erfasst. Bis heute erfährt die PKS durch die Möglichkeiten der EDV stetig weitere Differenzierungen. Strafrechtliche Verstöße gegen die Landesgesetze sollten seither jedoch nicht mehr erfasst werden.


Durch erneute Reformen trat zum 01.01.1984 die sog. „Echttäterzählung“ in Kraft. Zuvor war der zu jeder Tat registrierte TV einfach gezählt worden, was zur Folge hatte, dass mehr TV gezählt wurden als in Anbetracht von Wiederholungstätern tatsächlich handelten. Mit der „Echttäterzählung“ wurde jeder Täter pro Berichtsjahr und Bundesland nur noch einmal erfasst. Damit sollte die Tatverdächtigenstruktur entzerrt werden.
Durch erneute Reformen trat zum 01.01.1984 die sog. „Echttäterzählung“ in Kraft. Zuvor war der zu jeder Tat registrierte TV einfach gezählt worden, was zur Folge hatte, dass die Tatverdächtigenzahl in Anbetracht von Wiederholungstätern höher war als die Zahl der tatsächlich tatverdächtigen Individuen. Mit der „Echttäterzählung“ wurde jeder Täter pro Berichtsjahr und Bundesland nur noch einmal erfasst. Damit sollte die Tatverdächtigenstruktur entzerrt werden.


Im Zuge der Zusammenführung der neuen und alten Bundesländer nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 kam es zu Anlaufschwierigkeiten bei der Bildung einer einheitlichen PKS, die umfangreichen personellen Veränderungen auf den Dienststellen der neuen Bundesländer geschuldet waren. Aus diesem Grund konnte erst ab 1993 eine vergleichbare statistische Kriminalitätserfassung erfolgen.
Im Zuge der Zusammenführung der neuen und alten Bundesländer nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 kam es zu Anlaufschwierigkeiten bei der Bildung einer einheitlichen PKS, die umfangreichen personellen Veränderungen auf den Dienststellen der neuen Bundesländer geschuldet waren. Aus diesem Grund konnte erst ab 1993 eine vergleichbare statistische Kriminalitätserfassung erfolgen.
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