31.738
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Verbrechen''' ist eine besonders schwere Straftat. Ganz besonders schswere Straftaten werden auch als Kapitalverbrechen bezeichnet (von lat. caput = Haupt; weil früher mit dem Tode bestraft). | |||
In | Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. In § 12 Absatz 1 StGB gibt es eine Legaldefinition des Verbrechens, die lautet: | ||
*(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. | |||
In § 12 Absatz 2 und drei heißt es dann erläuternd: | |||
*(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (3) Schärfungen oder Milderungen, die naDach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. | |||
Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die [[Kriminologie]] mit dem Phänomen des Verbrechens. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die [[Kriminalistik]]. | Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die [[Kriminologie]] mit dem Phänomen des Verbrechens. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die [[Kriminalistik]]. |