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Korruption ( | Korruption ist eine aus dem Lateinischen (rumpere = zugrunderichten; cor = intensivierende Vorsilbe; daher corrumpere = völlig zugrunderichten) stammende Sammelbezeichnung für eine ganze Palette verschiedener Handlungen und Unterlassungen, die weltweit in sehr unterschiedlichem Masse sozial bewertet und in vielen Staaten etwa als Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung o.ä. mit Strafe bedroht sind. Typischerweise geht es um die Verletzung öffentlicher durch private Interessen und/oder um den Missbrauch von Macht (vgl. Noack 1997). | ||
Korruption weist drei Merkmale auf: | |||
*''Vorteilsgewährung''. Die korrumpierende Handlung verschafft dem Korrumpierten einen unmittelbaren materiellen oder immateriellen Vorteil in Bezug auf private Interessen für eine Verwaltungshandlung, auf die der Korrumpierende keinen Anspruch hat. | |||
'' | *''Missbrauch eines Amtes''. Als Gegenleistung für Geschenke, Vergünstigungen oder Versprechungen, missbraucht der Korrumpierte das ihm anvertraute Amt. | ||
'' | *''Geheimhaltung''. Auf Seiten beider Beteiligten ist Korruption durch das Bemühen der Geheimhaltung gekennzeichnet. | ||
Diese politikwissenschaftlich eingefärbte Auslegung bestimmt Korruption als normative Qualität von Handlungen, als qualifizierten Normverstoß bzw. als Abweichung von Rollen-Erwartungen, sei es eines öffentlichen Amtsträgers oder einer Person mit öffentlich relevanter Machtbefugnis. Worauf sich diese Macht dann stützt, was öffentliche Interessen sind, oder was genau unter Missbrauch zu verstehen sei, bleibt offen: „Unter Korruption fallen daher nicht nur die Bestechung, sondern (...) auch Vorgänge wie der Kauf öffentlicher Ämter, die Patronage (mit den Bereichen des Nepotismus und des Clientelwesens), die Erpressung und Aussaugung der Bevölkerung durch selbstherrliches staatliche Stellen.“ (Schuller 1982, S.11) Dem Parteienforscher Erwin K. Scheuch gelingt es auf der Grundlage dieser Definition, Korruption bedenkenlos und ohne weitere Erläuterung gleichzeitig als „Klüngel bzw. System von gegenseitigen Gefälligkeiten und Abhängigkeiten“, „Vetternwirtschaft“, „(Bilanz)Betrug“, „Bestechung“, „`Verletzung eines allgemeinen Interesses zu eigenem Vorteil´“ (Laswell), „Vorteilsnahme“, „Korporation“, „Ämterpatronage“ und „Untreue“ zu bezeichnen (Scheuch 2002).<br> | Diese politikwissenschaftlich eingefärbte Auslegung bestimmt Korruption als normative Qualität von Handlungen, als qualifizierten Normverstoß bzw. als Abweichung von Rollen-Erwartungen, sei es eines öffentlichen Amtsträgers oder einer Person mit öffentlich relevanter Machtbefugnis. Worauf sich diese Macht dann stützt, was öffentliche Interessen sind, oder was genau unter Missbrauch zu verstehen sei, bleibt offen: „Unter Korruption fallen daher nicht nur die Bestechung, sondern (...) auch Vorgänge wie der Kauf öffentlicher Ämter, die Patronage (mit den Bereichen des Nepotismus und des Clientelwesens), die Erpressung und Aussaugung der Bevölkerung durch selbstherrliches staatliche Stellen.“ (Schuller 1982, S.11) Dem Parteienforscher Erwin K. Scheuch gelingt es auf der Grundlage dieser Definition, Korruption bedenkenlos und ohne weitere Erläuterung gleichzeitig als „Klüngel bzw. System von gegenseitigen Gefälligkeiten und Abhängigkeiten“, „Vetternwirtschaft“, „(Bilanz)Betrug“, „Bestechung“, „`Verletzung eines allgemeinen Interesses zu eigenem Vorteil´“ (Laswell), „Vorteilsnahme“, „Korporation“, „Ämterpatronage“ und „Untreue“ zu bezeichnen (Scheuch 2002).<br> | ||
Problematisch an einer solchen Definition ist aber nicht nur ihre Diffusität im Hinblick auf die vielfältigen möglichen Handlungsarten und Rechtsverstöße. Zu kritisieren ist ebenfalls das Definitionselement eines öffentlichen Amtes und die Beschränkung auf individuelle Devianz (die Personalisierung der Abweichung), die normative Bewertung der Handlung („Missbrauch“), sowie das unterstellte Motiv des Eigennutzes: Auch nicht-öffentliche Entscheidungsträger wie Manager oder Schiedsrichter können korrupt sein, wenn sie ein je systemrelatives Normensystem (Wirtschaft, Sport) verletzen, und sie handeln zudem nicht immer nur aus egoistischen Motiven, sondern häufig auch zu Gunsten ihrer Organisation/Firma, oder aus subkulturellen Zwängen heraus. Und schließlich: „nicht alle korrupten Handlungen verletzen das öffentliche Interesse, und nicht alle Handlungen gegen das öffentliche Interesse sind korrupt.“ (Kurer 2003, S.48). | Problematisch an einer solchen Definition ist aber nicht nur ihre Diffusität im Hinblick auf die vielfältigen möglichen Handlungsarten und Rechtsverstöße. Zu kritisieren ist ebenfalls das Definitionselement eines öffentlichen Amtes und die Beschränkung auf individuelle Devianz (die Personalisierung der Abweichung), die normative Bewertung der Handlung („Missbrauch“), sowie das unterstellte Motiv des Eigennutzes: Auch nicht-öffentliche Entscheidungsträger wie Manager oder Schiedsrichter können korrupt sein, wenn sie ein je systemrelatives Normensystem (Wirtschaft, Sport) verletzen, und sie handeln zudem nicht immer nur aus egoistischen Motiven, sondern häufig auch zu Gunsten ihrer Organisation/Firma, oder aus subkulturellen Zwängen heraus. Und schließlich: „nicht alle korrupten Handlungen verletzen das öffentliche Interesse, und nicht alle Handlungen gegen das öffentliche Interesse sind korrupt.“ (Kurer 2003, S.48). |