Korruption: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.021 Bytes entfernt ,  11:24, 13. Mai 2010
Zeile 1: Zeile 1:
==Begriff==
==Begriff==


Korruption (lat.: rumpere = zugrunderichten; cor = intensivierende Vorsilbe; daher corrumpere = völlig zugrunderichten) wird meist als Sammelbezeichnung für eine ganze Palette verschiedener Handlungen und Unterlassungen benutzt, die in vielen Staaten etwa als Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung o.ä. mit Strafe bedroht sind.
Korruption ist eine aus dem Lateinischen (rumpere = zugrunderichten; cor = intensivierende Vorsilbe; daher corrumpere = völlig zugrunderichten) stammende Sammelbezeichnung für eine ganze Palette verschiedener Handlungen und Unterlassungen, die weltweit in sehr unterschiedlichem Masse sozial bewertet und in vielen Staaten etwa als Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung o.ä. mit Strafe bedroht sind. Typischerweise geht es um die Verletzung öffentlicher durch private Interessen und/oder um den Missbrauch von Macht (vgl. Noack 1997).


ption besteht:
Korruption weist drei Merkmale auf:
den allgemeinen Zustand des physischen und/oder moralischen Verdorben-Seins ebenso wie die das Phaenomen der Bestechung/Bestechlichkeit bezeichnen


*''Vorteilsgewährung''. Die korrumpierende Handlung verschafft dem Korrumpierten einen unmittelbaren materiellen oder immateriellen Vorteil in Bezug auf private Interessen für eine Verwaltungshandlung, auf die der Korrumpierende keinen Anspruch hat.


''Vorteilsgewährung''
*''Missbrauch eines Amtes''. Als Gegenleistung für Geschenke, Vergünstigungen oder Versprechungen, missbraucht der Korrumpierte das ihm anvertraute Amt.
Die korrumpierende Handlung verschafft dem Korrumpierten einen unmittelbaren materiellen oder immateriellen Vorteil in Bezug auf private Interessen für eine Verwaltungshandlung, auf die der Korrumpierende keinen Anspruch hat.


''Missbrauch eines Amtes''
*''Geheimhaltung''. Auf Seiten beider Beteiligten ist Korruption durch das Bemühen der Geheimhaltung gekennzeichnet.
Als Gegenleistung für Geschenke, Vergünstigungen oder Versprechungen, missbraucht der Korrumpierte das ihm anvertraute Amt.


''Geheimhaltung''
Auf Seiten beider Beteiligten ist Korruption durch das Bemühen der Geheimhaltung gekennzeichnet.
Laut Britta Bannenberg (2002: 13) kann es „eine umfassende Definition, die allen Erscheinungsformen gerecht wird“, nicht geben. Manche Autoren behaupten sogar schlicht tautologisch: „corruption is what is called corruption“ (Brasz, zit. nach Jain 1998, S.13)<br>
Es kann gleichwohl festgestellt werden, dass es zwar sehr viele, nicht aber sehr vielfältige Begriffsbestimmungen gibt. Die meisten Definitionen von Korruption kreisen um den selben Kern, es geht letztlich immer um die Verletzung öffentlicher durch private Interessen oder um den Missbrauch von Macht. (Noack 1997)<br>
Seit den späten 60er Jahren haben die Diskussionen um die Definition von Korruption kaum Fortschritte erzielt, denn nach wie vor kann, stellvertretend für viele, die Definition von Nye aus dem Jahr 1967 als die gängigste zitiert werden; demnach ist Korruption „a behaviour which deviates from the formal duties of a publich role because of private-regarding pecuniary or status gains; or violates rules against the excercise of certain types of private-regarding influence.“ (Zit. nach Kurer 2003, S.45)<br>
Diese politikwissenschaftlich eingefärbte Auslegung bestimmt Korruption als normative Qualität von Handlungen, als qualifizierten Normverstoß bzw. als Abweichung von Rollen-Erwartungen, sei es eines öffentlichen Amtsträgers oder einer Person mit öffentlich relevanter Machtbefugnis. Worauf sich diese Macht dann stützt, was öffentliche Interessen sind, oder was genau unter Missbrauch zu verstehen sei, bleibt offen: „Unter Korruption fallen daher nicht nur die Bestechung, sondern (...) auch Vorgänge wie der Kauf öffentlicher Ämter, die Patronage (mit den Bereichen des Nepotismus und des Clientelwesens), die Erpressung und Aussaugung der Bevölkerung durch selbstherrliches staatliche Stellen.“ (Schuller 1982, S.11) Dem Parteienforscher Erwin K. Scheuch gelingt es auf der Grundlage dieser Definition, Korruption bedenkenlos und ohne weitere Erläuterung gleichzeitig als „Klüngel bzw. System von gegenseitigen Gefälligkeiten und Abhängigkeiten“, „Vetternwirtschaft“, „(Bilanz)Betrug“, „Bestechung“, „`Verletzung eines allgemeinen Interesses zu eigenem Vorteil´“ (Laswell), „Vorteilsnahme“, „Korporation“, „Ämterpatronage“ und „Untreue“ zu bezeichnen (Scheuch 2002).<br>
Diese politikwissenschaftlich eingefärbte Auslegung bestimmt Korruption als normative Qualität von Handlungen, als qualifizierten Normverstoß bzw. als Abweichung von Rollen-Erwartungen, sei es eines öffentlichen Amtsträgers oder einer Person mit öffentlich relevanter Machtbefugnis. Worauf sich diese Macht dann stützt, was öffentliche Interessen sind, oder was genau unter Missbrauch zu verstehen sei, bleibt offen: „Unter Korruption fallen daher nicht nur die Bestechung, sondern (...) auch Vorgänge wie der Kauf öffentlicher Ämter, die Patronage (mit den Bereichen des Nepotismus und des Clientelwesens), die Erpressung und Aussaugung der Bevölkerung durch selbstherrliches staatliche Stellen.“ (Schuller 1982, S.11) Dem Parteienforscher Erwin K. Scheuch gelingt es auf der Grundlage dieser Definition, Korruption bedenkenlos und ohne weitere Erläuterung gleichzeitig als „Klüngel bzw. System von gegenseitigen Gefälligkeiten und Abhängigkeiten“, „Vetternwirtschaft“, „(Bilanz)Betrug“, „Bestechung“, „`Verletzung eines allgemeinen Interesses zu eigenem Vorteil´“ (Laswell), „Vorteilsnahme“, „Korporation“, „Ämterpatronage“ und „Untreue“ zu bezeichnen (Scheuch 2002).<br>
Problematisch an einer solchen Definition ist aber nicht nur ihre Diffusität im Hinblick auf die vielfältigen möglichen Handlungsarten und Rechtsverstöße. Zu kritisieren ist ebenfalls das Definitionselement eines öffentlichen Amtes und die Beschränkung auf individuelle Devianz (die Personalisierung der Abweichung), die normative Bewertung der Handlung („Missbrauch“), sowie das unterstellte Motiv des Eigennutzes: Auch nicht-öffentliche Entscheidungsträger wie Manager oder Schiedsrichter können korrupt sein, wenn sie ein je systemrelatives Normensystem (Wirtschaft, Sport) verletzen, und sie handeln zudem nicht immer nur aus egoistischen Motiven, sondern häufig auch zu Gunsten ihrer Organisation/Firma, oder aus subkulturellen Zwängen heraus. Und schließlich: „nicht alle korrupten Handlungen verletzen das öffentliche Interesse, und nicht alle Handlungen gegen das öffentliche Interesse sind korrupt.“ (Kurer 2003, S.48).
Problematisch an einer solchen Definition ist aber nicht nur ihre Diffusität im Hinblick auf die vielfältigen möglichen Handlungsarten und Rechtsverstöße. Zu kritisieren ist ebenfalls das Definitionselement eines öffentlichen Amtes und die Beschränkung auf individuelle Devianz (die Personalisierung der Abweichung), die normative Bewertung der Handlung („Missbrauch“), sowie das unterstellte Motiv des Eigennutzes: Auch nicht-öffentliche Entscheidungsträger wie Manager oder Schiedsrichter können korrupt sein, wenn sie ein je systemrelatives Normensystem (Wirtschaft, Sport) verletzen, und sie handeln zudem nicht immer nur aus egoistischen Motiven, sondern häufig auch zu Gunsten ihrer Organisation/Firma, oder aus subkulturellen Zwängen heraus. Und schließlich: „nicht alle korrupten Handlungen verletzen das öffentliche Interesse, und nicht alle Handlungen gegen das öffentliche Interesse sind korrupt.“ (Kurer 2003, S.48).
31.738

Bearbeitungen

Navigationsmenü