Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein zweispuriges System ist ebenfalls in der Schweiz, in Österreich, Italien, Belgien, Norwegen, Spanien, Polen, Ungarn und in den Niederlanden anzutreffen. In der Ausgestaltung dieser Zweispurigkeit bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. (vgl. Meier, 2001: 219)
Ein zweispuriges System ist ebenfalls in der Schweiz, in Österreich, Italien, Belgien, Norwegen, Spanien, Polen, Ungarn und in den Niederlanden anzutreffen. In der Ausgestaltung dieser Zweispurigkeit bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. (vgl. Meier, 2001: 219)


Nach §61ff. <nowiki>StGB</nowiki> gibt es sechs Maßregeln der Besserung und Sicherung.
In Deutschland gibt es nach §61ff. <nowiki>StGB</nowiki> sechs Maßregeln der Besserung und Sicherung:
Zu unterschieden sind dabei:


- Freiheitsentziehende Maßregeln:  
- Freiheitsentziehende Maßregeln:  
31.738

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