Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 45: Zeile 45:
Die drei Elemente der Spezialprävention: Abschreckung, Besserung und  Sicherung.
Die drei Elemente der Spezialprävention: Abschreckung, Besserung und  Sicherung.
Liszt ordnet die Verbrecher in drei Kategorien ein und nennt die jeweiligen Mittel die zur Erreichung seiner Strafzwecke erforderlich sind: <br>
Liszt ordnet die Verbrecher in drei Kategorien ein und nennt die jeweiligen Mittel die zur Erreichung seiner Strafzwecke erforderlich sind: <br>
Besserung für die besserungsfähigen und besserungsbedürftigen Verbrecher, Abschreckung der nicht besserungsbedürftigen und die Unschädlichmachung der nicht besserungsfähigen Verbrecher. (Schewe, 1999: 3, zitiert nach Liszt: 1883, 38)
Besserung für die besserungsfähigen und besserungsbedürftigen Verbrecher, Abschreckung der nicht besserungsbedürftigen und die Unschädlichmachung der nicht besserungsfähigen Verbrecher. (von Liszt, 1883: 38, zitiert nach Schewe, 1999: 3)


Trotz dessen, dass Liszt mit seinen Vorstellungen die Ziele der neuen Kriminalpolitik gewiesen hat, ist er nicht der Wegbereiter für die sichernden Maßregeln gewesen.<br>
Trotz dessen, dass Liszt mit seinen Vorstellungen die Ziele der neuen Kriminalpolitik gewiesen hat, ist er nicht der Wegbereiter für die sichernden Maßregeln gewesen.<br>
Den Weg für den Durchbruch der Maßregeln bereitete 1983 Carl Stooss.<br>
Den Weg für den Durchbruch der Maßregeln bereitete 1883 Carl Stooss.<br>
Stooss bleibt vom Grundsatz her der klassischen Schule nahe. Die Strafe bleibt für ihn abhängig von der Schuld. Er sieht aber ebenso wie von Liszt die Notwenigkeit einer wirksameren Verbrechensbekämpfung. Deshalb schlägt er ein Sanktionssystem neben oder anstelle der Strafe vor. <br>
Stooss bleibt vom Grundsatz her der klassischen Schule nahe. Die Strafe bleibt für ihn abhängig von der Schuld. Er sieht aber ebenso wie von Liszt die Notwenigkeit einer wirksameren Verbrechensbekämpfung. Deshalb schlägt er ein Sanktionssystem neben oder anstelle der Strafe vor. <br>
Sein Vorentwurf des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafrechts enthält erstmalig in der Rechtsgeschichte die systematische Einarbeitung von sichernden Maßnahmen ins Strafrecht.  
Sein Vorentwurf des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafrechts enthält erstmalig in der Rechtsgeschichte die systematische Einarbeitung von sichernden Maßnahmen ins Strafrecht.  
1.005

Bearbeitungen