Kriminologie: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
307 Bytes hinzugefügt ,  14:48, 2. Okt. 2008
keine Bearbeitungszusammenfassung
(etwas "nettere" Version)
Zeile 1: Zeile 1:
Als '''Kriminologie''' bezeichnet man ein [[interdisziplinär]]es Forschungsgebiet aus [[Soziologie]], [[Philosophie]], [[Pädagogik]], [[Psychologie]], [[Ethnologie]] und [[Rechtswissenschaften]] (hier insbesondere der [[Strafrecht]]swissenschaft). Gemeinsam ist den jeweiligen Forschern ein Erkenntnisinteresse in Hinblick auf Ursachen, Formen und Möglichkeiten der Prävention von kriminellen Handlungen. Der Begriff der Kriminologie ist vom Begriff der [[Kriminalistik]] zu unterscheiden, welche die Aufklärung einzelner Verbrechen zur Aufgabe hat.
Als '''Kriminologie''' bezeichnet man ein [[interdisziplinär]]es Forschungsgebiet aus [[Soziologie]], [[Philosophie]], [[Pädagogik]], [[Psychologie]], [[Ethnologie]] und [[Rechtswissenschaften]] (hier insbesondere der [[Strafrecht]]swissenschaft). Gemeinsam ist den jeweiligen Forschern ein Erkenntnisinteresse in Hinblick auf Ursachen, Formen und Möglichkeiten der Prävention von kriminellen Handlungen. Der Begriff der Kriminologie ist vom Begriff der [[Kriminalistik]] zu unterscheiden, welche die Aufklärung einzelner Verbrechen zur Aufgabe hat.


In Deutschland gehört die Kriminologie zur nicht-juristischen [[Kriminalwissenschaft]] und ist somit (zumindest in Teilbereichen) den Rechtswissenschaften zuzurechnen. Sie ist bedeutsam im Zusammenhang mit dem Strafrecht und vor allem in Bezug auf das [[Strafvollzugsrecht]] bzw. bei dessen Umsetzung durch im [[Strafvollzug]] tätige [[Jurist]]en. Anwendung finden kriminologische Erkenntnisse im Strafrecht vor allem bei der Legalprognose im Zusammenhang etwa mit der Urteilsfindung oder auch der Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
In Deutschland gehört die Kriminologie zu den [[Kriminalwissenschaften]] und ist somit (zumindest in Teilbereichen) den Rechtswissenschaften zuzurechnen. Sie ist bedeutsam im Zusammenhang mit dem Strafrecht und vor allem in Bezug auf das [[Strafvollzugsrecht]] bzw. bei dessen Umsetzung durch im [[Strafvollzug]] tätige [[Jurist]]en. Anwendung finden kriminologische Erkenntnisse im Strafrecht vor allem bei der Legalprognose im Zusammenhang etwa mit der Urteilsfindung oder auch der Aussetzung der Strafe zur Bewährung.


== Geschichte und Strömungen der Kriminologie ==
== Geschichte und Strömungen der Kriminologie ==
Die Herkunft der Bezeichnung Kriminologie ist nicht eindeutig geklärt. Verwendet wurde der Begriff jedoch nachweislich zum ersten Mal von [[Raffaele Garofalo]] als Titel seines 1885 veröffentlichten Werkes "Criminologia".
 
Erstmals verwendet wurde der Begriff der Kriminologie von [[Raffaele Garofalo]] als Titel seines 1885 veröffentlichten Lehrbuchs "Criminologia". 1887 sprach Niccolo Colajanni von "Criminalogie". 1888 gründete Hans Gross das "Archiv für Kriminologie". 1892 veröffentlichte in den USA Arthur MacDonald sein Werk "Criminology" (mit einem Vorwort von Cesare Lombroso). In Deutschland benutzte Theodor Reik den Begriff in seiner 1925 erschienenen Schrift "Geständniszwang und Strafbedürfnis. Probleme der Psychoanalyse und der Kriminologie".
 
=== 18. und 19. Jahrhundert: Die "Klassische" und die "Positive" Schule ===
=== 18. und 19. Jahrhundert: Die "Klassische" und die "Positive" Schule ===
[[Bild:VonVerbrechenundStrafen.jpg|left|]]
[[Bild:VonVerbrechenundStrafen.jpg|left|]]
31.738

Bearbeitungen

Navigationsmenü