Política criminal y estado de derecho

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Einige Grundfragen

  1. Ist eine effektive Kriminalpolitik im Rechtsstaat überhaupt denkbar? Der Rechtsstaat schränkt die staatliche Gewalt ein - und tendiert damit im Bereich der Kriminalität zu einer Bestrafungs-Verhinderungs-Politik. Voltaire: "Il vaut mieux hasarder de sauver un coupable que de condamner un innocent." (Lieber 100 Schuldige laufen lassen als einen Unschuldigen zu verurteilen.)
  2. Unterscheiden sich die Rechtsstaatlichkeits-Probleme (a) in armen Ländern von denen (b) in reichen Ländern?
  3. Staats-Schwäche in armen Ländern: Todesschwadronen als Folge mangelnder Effizienz?
  4. Staats-Übermacht in reichen Ländern: Sektorale Aufhebung des Rechtsstaats als Folge ungebremster Überlegenheit?
  5. Vom Rechtsstaat zum Doppelstaat: brauchen wir eine neue Terminologie für die empirische Analyse des Rechts?

Política criminal

Política criminal bezeichnet natürlich einerseits denjenigen Bereich der Politik, in dem es um allgemein verbindliche Entscheidungen und Regeln bezüglich dessen geht, was in einer Gesellschaft als kriminell angesehen und wie damit umgegangen werden soll - von der Neu- und Entkriminalisierung bestimmter Verhaltensweisen über Fragen der Strafmündigkeit, der Opferentschädigung und des Strafvollzugs bis hin zu spezialisierten Strategien des Umgangs mit der Jugend-, der Drogen- oder der politischen Kriminalität. Andererseits kann der Begriff auch eine Politik bezeichnen, die sich selbst illegaler Methoden bedient.

Wenn Verbrechen begangen werden, um die Kriminalität zu bekämpfen, fallen die beiden Bedeutungen von política criminal in eins. Damit mutiert die Schutzmacht der Bürger in eine weitere Quelle der Gefahr, die sich nicht nur zum gewöhnlichen Kriminalitätsrisiko gesellt, sondern die Bedrohlichkeit potenziert. Es gibt Orte, an denen die Angst der Menschen vor den sogenannten Sicherheitskräften nicht geringer ist als die vor kriminellen Banden. An solchen Orten dauert das Leben oft nicht lang und es scheint auch nicht viel wert, während es gelebt wird, ist es doch meist auch - dem von Thomas Hobbes einst imaginierten Naturzustand entsprechend - solitary, poor, nasty, brutish, and short.

Unter der doppelten política criminal sehnen sich die Menschen nach einem angst- und gewaltfreien Leben. Sie träumen - ohne den Begriff zu kennen oder zu verwenden - von dem, was man mit dem Begriff des Rechtsstaats zu fassen versucht.

Der Rechtsstaat drückt die Hoffnung auf eine doppelte Sicherheit aus: auf Schutz vor Kriminalität einerseits und auf Schutz vor Korruption und Machtmissbrauch durch Funktionsträger der öffentlichen Gewalt selbst.

Für die Freiheit vor Angst und Gewalt verzichtet man im Rechtsstaat sowohl auf käufliche Privilegien als auch auf das Recht zur gewaltsamen Selbsthilfe. Im Gegenzug setzt der Staat auch seine eigene Gewalt nur sparsam ein. Nämlich nur zum Schutze seiner Bürger gegenüber illegal agierenden Individuen oder Kollektiven, also zur Sicherung oder Wiederherstellung von Recht und Freiheit.

Estado de derecho

Der Rechtsstaat beruht auf vier Säulen. Diese sind:

  1. die Bindung aller staatlichen Gewalt an eine Normenhierarchie
  2. die gegenseitige Kontrolle der drei staatlichen Gewalten - also ein System von checks and balances von Legislative, Exekutive und Judikative untereinander
  3. die Gleichheit vor dem Gesetz (wobei der Herrscher selbst nur als eine Art Vorgesetzter betrachtet wird, der nicht etwa legibus solutus über dem Gesetz steht, sondern darunter, d.h. sich wie alle anderen daran zu halten hat)
  4. die Unabhängigkeit der Justiz (und ihre Kompetenz zur Prüfung von Gesetzen und Verwaltungsakten).

Welche Anforderungen eventuell darüber hinaus noch erfüllt sein müssen, um von einem Rechtsstaat sprechen zu können, ist in Politikwissenschaft, Staats- und Verfassungsrecht umstritten. Es gibt "thick" und "thin", "starke" und "schwache" Konzepte. Die starken haben höhere Voraussetzungen insbesondere materieller Art, die schwachen begnügen sich für die Qualifikation als Rechtsstaat mit Regelgebundenheit und Erwartungssicherheit ("rule through law").

Obwohl sicherlich keine demokratischen Rechtsstaaten, werden z.B die arabischen Emirate (und Singapur) aufgrund ihrer hohen Rechtssicherheit gelegentlich durchaus als Rechtsstaaten eingestuft, obwohl dort jedenfalls nach den Weberschen Kriterien wohl eher von einer (dem Rechtsstaat geradezu entgegengesetzten) Form traditionaler Herrschaft zu sprechen wäre (Thiery, Sehring, Muno). Denn rechtsstaatliche Kriminalpolitik bedeutet "rule of law, and not of men" (John Adams). Sie kann definitionsgemäß weder durch Berufung auf bloße Tradition noch durch das persönliche Charisma einer Führerfigur, sondern allein durch die Autorität des in Gesetzesform niedergeschriebenen Rechts Geltung und Befolgung beanspruchen.

Das "gesatzte Recht" wiederum gewinnt seine Autorität durch die Verfassungsmäßigkeit der einfachen Gesetze und dadurch, dass die Verfassungsprinzipien fundamentale Gerechtigkeitskriterien anerkennen und bekräftigen (Menschenrechte).

Wahrscheinlich bedarf eine solche Staatsorganisation sozialstruktureller Voraussetzungen im Sinne einer funktionsfähigen Zivilgesellschaft, die sich dann ihrerseits unter den Bedingungen des Rechtsstaats wiederum am besten entfalten kann. Wo es an diesen Voraussetzungen mangelt, wird sich ein Rechtsstaat kaum entwickeln können und wird sich ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit auch kaum realisieren lassen. Das wiederum kann in eine Abwärtsspirale führen, aus der ein Ausweg schwer zu finden ist.

Rechtsstaatliche Kriminalpolitik ist also abhängig von Bedingungen, die sie selbst nicht einfach herstellen kann. Sie drückt sich aus in der Existenz und Befolgung von Gesetzen, die sich als Realisierungen von Verfassungs- und Gerechtigkeitsprinzipien legitimieren können und die vor allem bestimmte Abwehrrechte des Bürgers gegenüber staatlicher Willkür enthalten.

Ein mit dem Rechtsstaat eng verwandtes Konzept ist das des rule of law. Das Word Justice Program/WJP (2016) versteht darunter ein durch folgende Phänomene gekennzeichnetes Rechtssystem:

  1. The government and its officials and agents as well as individuals and private entities are accountable under the law.
  2. The laws are clear, publicized, stable and just; are applied evenly; and protect fundamental rights, including the security of persons and property.
  3. The process by which the laws are enacted, administered, and enforced is accessible, fair, and efficient.
  4. Justice is delivered timely by competent, ethical, and independent representatives and neutrals who are of sufficient number, have adequate resources and reflect the makeup of the communities they serve.

Konkret bedeutet das für die Kriminalpolitik:

  1. Normative und faktische Garantie der Menschen- und Bürgerrechte gegenüber staatlichem Handeln (insbesondere von Polizei, Justiz und Militär)
  2. Normative Ächtung und faktische Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch durch Akteure in Legislative, Exekutive und Judikative (vom Präsidenten bis zum Polizisten)
  3. Zugang zum Recht für alle Bürger (von Beschwerdemöglichkeiten bis zu gerichtlicher Überprüfung staatlicher Akte und Entschädigungen)
  4. Gesetzliche und effektive Verfahren - also Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Strafvollstreckungsverfahren (insbesondere ohne Einmischung von Politik, Polizei, Militär; due process) sowie eine erfolgreiche Kriminalitätskontrolle mit legalen Mitteln (geringe Kriminalitätsbelastung, geringe Homizidraten, keine gewaltsame Selbsthilfe)

Adressaten dieser Forderungen sind alle drei Staatsgewalten.

(1) Der Gesetzgeber hat bei der Strafgesetzgebung die Freiheitsrechte und Justizgrundrechte der Bürger zu respektieren. Das heißt: es dürfen nur Rechtsgüter geschützt werden, keine Weltanschauungen. Es gelten das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot, das Ultima-Ratio-Prinzip, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Ein "starkes" Rechtsstaatsverständnis würde die Strafgesetzgebung direkt in den Vergleich mit der Verfassung zwingen: für vorkonstitutionelle Strafgesetze gälte die Vermutung der Verfassungswidrigkeit. Es wäre in jedem Fall zu prüfen und zu begründen, warum welche Rechtsgüter überhaupt gegen welche Arten von Angriffen strafgesetzlich geschützt werden dürfen/müssen (Rechtsgutslehre) und bei welchen davon in concreto auch der strafrechtliche Schutz erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist; nicht notwendige Gesetze sind "überflüssige Herrschaft" und damit - so schon Tocqueville - "tyrannisch"; die Notwendigkeitsprüfung erfolgt schon im Gesetzgebungsprozess und ist nach Verabschiedung des Gesetzes auch verfassungsgerichtlicher Überprüfung zugänglich.

(2) Die Exekutive ist an die Gesetze und die Verfassung gebunden. Das schließt Korruption und außerrechtliche Eingriffe in Leib und Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen der Bürger (in Gestalt von illegaler Polizeigewalt, Schutzgelderpressung etc.) aus. Sie kommen im funktionierenden Rechtsstaat nur als Skandale vor.

Die Polizei ist eine zivile Behörde. Sie hält sich auch gegenüber Unterprivilegierten, Verdächtigen und Kriminellen an die Gesetze. Sie diskriminiert niemanden. Als Organisation mit Gewaltlizenz, die einer besonders sorgfältigen Ausbildung und Aufsicht bedarf, existieren effektive interne und externe Kontrollen, die auch einen effektiven Beschwerdemechanismus einschließen. Bürgern steht der Rechtsweg zur gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln nicht nur in der Theorie offen.

(3) Die Judikative muss für Bürger zugänglich sein und qualifizierte und unabhängige Arbeit leisten. Urteile sind überprüfbar (Instanzenzug, Revision, Wiederaufnahme), Fehlurteile werden nicht vertuscht, sondern korrigiert und Justizopfer werden entschädigt (Fehlurteile, verfassungswidrige Straftatbestände).

Es gibt effiziente Ermittlungen ohne Ansehen der Person. Das Personal ist gut ausgebildet, unabhängig und respektiert. Es gibt keine willkürlichen Verhaftungen und/oder Verfahrenseinstellungen.

Die Sanktionen sind maßvoll und der Strafvollzug achtet die Menschenwürde. Grausame Behandlung ist ausgeschlossen und Gewalt zwischen Gefangenen wird verhindert. - Eine anspruchsvolle Konzeption von Rechtsstaatlichkeit könnte die Freiheitsstrafe, das Gefängnis als Ort ihres Vollzugs und die Institution der Kriminalstrafe selbst auf den Prüfstand stellen.

El Rule-of-Law Índice del World Justice Program

Seit einiger Zeit gibt es Versuche, sich ein empirisches Bild von der Realität der mehr oder weniger rechtsstaatlichen Verhältnisse auf der Welt zu machen. Man denke an den Freedom in the World Index, die Rule-of-Law-Rangliste der Weltbank innerhalb ihrer Worldwide Governance Indicators, den Bertelsmann Transformation Index (BTI), den Bertelsmann Reform Index (BRI) oder den Failed States Index, die freilich allesamt viel mehr konzeptionelle und empirische Schwächen aufweisen als der jüngere (2016) und vielleicht noch nicht so bekannte Rule of Law Index des World Justice Programs der American Bar Association. Theoretisch und methodisch stellt er alle Vorgänger und Konkurrenten in den Schatten und kann zu Recht von sich sagen, er sei "the world’s most comprehensive data set of its kind and the only to rely solely on primary data, measuring a nation’s adherence to the rule of law from the perspective of how ordinary people experience it. These features make the Index a powerful tool that can help identify strengths and weaknesses in each country, and help to inform policy debates, both within and across countries, that advance the rule of law."

Der Index zeigt die Einkommensabhängigkeit von Rechtsstaatlichkeit. Wohlhabende Staaten mit geringer sozialer Ungleichheit und einem geringen Gewaltniveau rangieren weit oben auf der Skala. Interessante Sonderfälle sind Singapur, Hongkong, die VAE, Polen und die USA.

According to the RoL-Index, these are the factors that decide about the degree of the rule of law in any given country:

  1. Effective investigations
  2. Timely and effective adjudication
  3. Effective correctional system
  4. No discrimination
  5. No corruption
  6. No improper government influence
  7. Due process of law

Los 40 países con el rule of law in criminal justice más elaborado son:

  • 1-10: Finnland, Norwegen, Österreich, Singapur, Dänemark, Hong Kong, Holland, Schweden, Deutschland, United Kingdom
  • 11-20: Belgien, Australien, Neuseeland, VAE, Kanada, Tschechien, Südkorea, Antigua und Barbuda, Estland, Polen
  • 21-30: Japan, USA, Bahamas, Portugal, Slowenien, Grenada, Frankreich, St. Lucia, Italien und Spanien
  • 31-40: St. Vincent and the Grenadines, Barbados, Jordan, Uruguay, Romania, St. Kitts and Nevis, Chile, Georgia, Bosnia and Herzegovina, Dominica.

Los 40 países con los índices más bajos en términos del rule of law in criminal justice son:

  • 1-10: Venezuela, Bolivia, Honduras, Liberia, Afghanistan, Mexiko, Panama, Guatemala, Kamerun, Kambodscha
  • 11-20: Libanon, Nicaragua, Myanmar, Belize, Äthiopien, Russland, Bangladesch, Kirgistan, El Salvador, Dominikanische Republik
  • 21-30: Uganda, Serbien, Kolumbien, Peru, Guayana, Kenia, Sierra Leone, Ekuador, Zimbabwe, Philippinen
  • 31-40: Elfenbeinküste, Marokko, Pakistan, Indonesien, Moldawien, Brasilien, Ukraine, Madagaskar, Türkei, Trinidad und Tobago.

Problemas en países con índices altos

Sie gelten als Länder mit hoher Rechtsstaatlichkeit. Das ist jedoch relativ. Im Westen sieht man die eigenen Probleme oft weniger genau. Dabei sind die Gefahren für den Rechtsstaat, die vom Westen ausgehen und sich über die Welt ausbreiten, womöglich größer und nachhaltiger als diejenigen, die ihren Ursprung in den armen, schwachen und anomischen Staaten existieren. Dies deswegen, weil sich die Probleme des Westens aufgrund seiner hegemonialen Stellung global ausbreiten und in den Gegenden, in die sie externalisiert werden, potenzierte Schäden anrichten. Beispiel: Drogenbekämpfung und Terror-Bekämpfung. Man kann diese spezifischen, vom Westen ausgehenden, Probleme als solche der starken Staaten bezeichnen. Diese strong state problems beruhen auf der ausbeuterischen Ausnutzung der überlegenen Stärke der starken und wohlhabenden Staatnen und insbesondere des Hegemons, d.h. der USA. Demgegenüber kann man die Probleme der Rechtsstaatlichkeit in den armen Staaten als Probleme des schwachen Staates identifizieren.

1. Machtmissbrauch der Legislative

1.1 Verletzung der Handlungsfreiheit durch Drogenprohibition (fehlende Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit)

1.2. Verletzung der Meinungsfreiheit (Volksverhetzungs-Tatbestand in Deutschland)

1.3 Feindstrafrecht und Verpolizeilichung des materiellen und prozessualen Strafrechts

2. Machtmissbrauch der Exekutive

2.1 Terrorismus-Bekämpfung

  • Terrorlisten (hostis gentium; Vogelfreiheit)
  • Impunität von Regierungsverbrechen (Folter politischer Gegner, extraordinary renditions; Geheimgefängnisse; Angriffskrieg gegen Irak und IS; Kriegsverbrechen in Vietnam, Massenmorde in Indonesien)
  • Disposition matrix (killer drones). Cockburn, The Kill Chain; Bhuta: On preventive killing.

2.2 Machtmissbrauch der Polizei (USA)

2.3 Verletzung der Menschenwürde durch Mass Incarceration

Michelle Alexander: The New Jim Crow
Loik Wacquant

Problemas en países con índices bajos

Die Hauptprobleme im unteren Bereich betreffen:

  1. Hohe Kriminalitätsraten (geringe Geltung der Gesetze)
  2. Geringe Gesetzesbindung der Zwangsstäbe. Polizei begeht Straftaten (Erpressung, Raub, Entführung, Homizid), ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Manchmal mit Ethik der Säuberung und impliziter Komplizenschaft der Staatsanwaltschaft und Gerichte, manchmal mit offizieller Billigung durch die Regierung
  3. Aushöhlung des Gewaltmonopols durch klienteläre Netzwerke, Milizen, Banden
  4. Ineffiziente Ermittlungen, geringe Aufklärungsquoten, hohes Dunkelfeld
  5. Diskriminierung von Minderheiten und Marginalisierten
  6. Korruption
  7. No due process (both in a substantive and in a formal sense)
  8. Gefängnisse: menschenunwürdige Verhältnisse in vielen Teilen der Welt

Aspectos del estado duplo

Ernst Fraenkel crió el concepto del Estado Duplo. El Estado Duplo consiste de dos lados o partes relativamente independentes. En el Estado de las Normas (Normenstaat) las instituciones del estado obedecen a sus próprias reglas. En el Estado de las Medidas (Maßnahmenstaat) las instituciones siguen los interesses del poder sin limitaciones jurídicas.

Es gibt Sphären, in denen Willkür herrscht: Willkür gegenüber Angehörigen unerwünschter rassischer, religiöser, politischer, kultureller oder sexueller Minderheiten. Dazu können auch Lebensstilminderheiten (Drogenkonsumenten) und die Gruppe der Verdächtigen und Delinquenten ("Kriminelle"), bzw. der "Asozialen" gehören. Angehörige dieser Gruppen sind im Doppelstaat faktisch und in unterschiedlichem Maße auch gesetzlich rechtlos gestellt.

Ein Doppelstaat besteht aus einem Teil, dem Normenstaat, in dem der Staat sich an seine eigenen Regeln hält, und einem anderen Teil, dem Maßnahmenstaat, in dem politische Opportunität oder Behördenwillkür regieren. Der Doppelstaat ist kein Rechtsstaat, sondern ein Aliud, in dem für die Mehrheit der Menschen alles wie im Rechtsstaat funktioniert, in dem aber eine kleine oder große Minderheit in steter Angst vor Behördenwillkür und insbesondere vor Verhaftung, Folter und Tod durch die Polizei, eine Geheimpolizei, Militärs oder sonstige Angehörige staatlicher oder parastaatlicher Organisationen herrscht.

Möglicherweise kann man den Rule-of-Law-Index auch nutzen, um Hypothesen über das Verhältnis von Normen- zu Maßnahmenstaat in den Ländern der Welt zu bilden.

Auf dem imaginierten Doppelstaats-Index würden möglicherweise die Philippinen aktuell weit oben rangieren.



Staat wird selbst zur Quelle von Problemen. Genozid. Machtmissbrauch. Korruption. Angst der Bürger vor Repression. erro judicial. Gefängnisse: Suizid, Homizid, Gewalt unter den Gefangenen. Verlust von Vertrauen in Institutionen (Randolph Roth, USA).

Enlaces externos y bibliografía

Véase también