Konstitutionsbedingungen der Kriminalität
Definition
Lat. constituere "festsetzen, zusammensetzen, errichten, gründen insbesondere von staatlichen Einrichtungen oder Gesellschaften", Konstitution "Zusammensetzen, Begründung". Wer nach den Konstitutionsbedingungen von Kriminalität fragt, der fragt danach, was eigentlich Kriminalität ist? Worauf sie sich gründet? Wie sie überhaupt zu begründen ist?
Erläuterung
Wer dann behauptet, dass Kriminalität durch ihre strafrechtliche Erfassung vordefiniert sei, der verweist auf folgende Problematik: Kriminalität gibt es nicht im Sinne einer ens naturale, sondern ledigklich als "gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit" (Berger/Luckmann 1969).
Vgl.: Radikaler Realismus, Natürliches Verbrechen
Literatur
Berger, Peter / Luckmann, Thomas (1969): Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Eine Theorie der Wissenssoziologie. Frankfurt/M. (orig. The Social construction of reality, New York 1966)