Radikaler Realismus

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Definition

Aus lat. radix "Wurzel" (radikal) und lat. res "Sache" und "realis" sachlich (Realität "Wirklichkeit, Dinglichkeit, Sachlichkeit)

Erläuterung

Der Begriff des radikalen Realismus stammt aus der britischen Kriminologie. Kunz (2004, 32) wertet das Auftauchen dieses Begriffs als Versuch zur Ausbildung eines vorjuristischen Kriminalitätsbegriffs.

Ausgehend von der Beobachtung, dass die Anwendung des "offiziellen" juristischen Kriminalitätsverständnisses durch die Instanzen der Strafverfolgung mehrheitlich zum Schutz höherer sozialer Schichten erfolgt, wobei aber die Unterschicht vorwiegend von Kriminalität betroffen sei, bestimmt der radikale Realismus den kriminologischen Themenbereich ganz unahbhängig vom Strafrecht aus einer Wahrnehmungsperspektive der Öffentlichkeit (und der, meist der Unterschicht angehörenden, Opfer).

Literatur

Kunz, Karl-Ludwig (2004): Kriminologie. UTB, Bern. 32.

Matthews, Roger / Young, Jock (1992): Betrachtungen zum Realismus. In: KrimJ 24. 242-265.