Jihad

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Der arabischsprachige Begriff Jihad [dʒi'haːd] (abweichend Dschihad oder Djihad) bezeichnet wörtlich die äußerste Anstrengung, die Bemühung oder den Kampf um eine bestimmte Sache. Im Islam gilt der Jihad als ein besonders wichtiges Handlungsprinzip, welches Muslime zur ständigen Bemühung um den Willen Gottes verpflichtet. Sowohl der Koran als auch die Überlieferungen des Propheten Mohammed (Sunna) bestimmen nicht eindeutig, wie diesem Prinzip im Einzelnen nachzukommen ist. Es wurde daher im Laufe der islamischen Geschichte je nach aktuellen Umständen, Absichten und religiöser Denkrichtung unterschiedlich interpretiert. Generell wird unterschieden zwischen friedvollen Begehungsweisen des Jihad ("großer" bzw. "innerer" Jihad mit dem Herzen, der Zunge oder der Hand) und dem kriegerischen Jihad ("kleiner" bzw. "äußerer" Jihad mit dem Schwert). Der große Jihad beschreibt das ständige Bemühen jedes Einzelnen Muslim um den Willen Gottes, während der kleine Jihad der kriegerischen Verteidigung oder Erweiterung der islamischen Herrschaft dient. Gruppierungen wie z.B. al-Qaida werden als "jihadistisch" bezeichnet, weil sie den kleinen Jihad als einzig verbleibende Alternative zur Lösung von religiös-politischen Problemen darstellen und so die Begehung von u.a. terroristischen Anschlägen rechtfertigen.

Kleiner Jihad

Historie

Das an sich zunächst neutral zu verstehende Bemühen um den Willen Gottes wird im Koran bereits in der Entstehungszeit des Islam mit kriegerischen Handlungen zu dessen Verbreitung in Zusammenhang gebracht. Der Prophet Mohammed bemühte sich in seiner Heimatstadt Mekka vergeblich um die friedliche Verkündung des Islam. Im Jahr 622 floh er mit seinen Anhängern wegen Anfeindungen und Angriffen in das heutige Medina. Mohammed einte die zerstrittene medinensische Gemeinde und setzte sich als Oberhaupt und Heerführer an deren Spitze. Von dort aus verbreitete er den Islam durch politische und insbesondere militärische Erfolge innerhalb kürzester Zeit auf der arabischen Halbinsel. Nach dem Tode Mohammeds im Jahr 632, spielte der kriegerische Jihad im Sinne der Verbreitung des Islam (nicht Verteidigung) weiterhin eine prägende Rolle. Sowohl die ersten Nachfolger Mohammeds als auch weitere bedeutende islamische Oberhäupter, setzten die islamische Expansion über die arabische Halbinsel hinaus mit Hilfe kriegerischer Handlungen fort. Eine erste, bis in das christliche Europa vorgedrungene islamische Eroberungswelle, wurde Im Jahr 732 in Frankreich aufgehalten und zurückgedrängt. Trotz dieses militärischen Rückschlages, erlebte die islamische Welt in der Folge eine kulturelle und technologische Blütezeit, welche ihr die Vorherrschaft gegenüber der christlichen Welt sicherte. Eine vom Osmanischen Reich ausgehende zweite Eroberungswelle wurde letztlich 1683 vor Wien zurückgeschlagen.

Die islamische Welt geriet daraufhin in die Defensive und die in wesentlichen Teilen nicht mitgetragenen Entwicklungen der europäischen Moderne (z.B. Aufklärung, Trennung Kirche und Staat), beendeten letztlich die islamische Vorherrschaft. Viele islamische Länder wurden in der Folge Kolonien europäischer Großmächte und das Verständnis des kleinen Jihad wandelte sich von der kriegerisch-expansiven Auslegung hin zu einem defensiven Charakter im Sinne der Verteidigung des Islam gegen die Kolonialmächte. Nach dem Ende der Kolonialzeit hat der kriegerisch-expansive Jihad zumindest in Teilen der islamischen Welt wieder an Bedeutung gewonnen. Jihadistische Gruppierungen und ihre Anhänger propagieren ihn nicht mehr nur zur Verteidigung, sondern auch wieder zur Erweiterung des islamischen Herrschaft (siehe dazu Punkt 3).

Theoretische Grundlagen

Häuser des Islam und des Krieges

Grundlegend für das Verständnis des kleinen Jihad ist die von islamischen Rechtsgelehrten entwickelte Theorie der Zweiteilung der Welt in das Haus des Islam (dar al-islam) und das Haus des Krieges (dar al-harb). Zum Haus des Islam zählen alle Gebiete, in denen Muslime die Herrschaft ausüben und das islamische Recht anwenden. Die übrigen Gebiete sind das Haus des Krieges, in welchem Unglaube, Chaos und Krieg herrschen. Die Theorie geht davon aus, dass das Haus des Islam solange einen rechtmäßigen Eroberungskrieg gegen das Haus des Krieges führt, bis dieses nicht mehr existiert. Um einen dauerhaften Kriegszustand der islamischen Gemeinde zu vermeiden, haben muslimische Gelehrte den Zustand des Waffenstillstandes (suhl) eingeführt. Dieser wurde ausgerufen, wenn der Jihad aufgrund militärischer, politischer oder wirtschaftlicher Schwäche aussichtslos war. Vor etwa 60 Jahren wurde zusätzlich das Haus des Übereinkommens (dar al-ahd) etabliert, um den Begebenheiten der heutigen Zeit (z.B. Arbeitsmigration von Muslimen) Rechnung zu tragen. In Gebieten des Übereinkommens können Muslime ungestört ihren Glauben ausüben.

Ziele

Gemäß dem Koran sind die Hauptziele des kleinen Jihad die Verbreitung des islamischen Glaubens und die Verhinderung von religiösen Verführungen, Bürgerkriegen und Vertreibung. Weiterhin die Befreiung aus Sklaverei und Unterdrückung sowie die Gewährleistung der korrekten Religionsausübung. Generell dient er immer der Überwindung des aus islamischer Sicht Bösen und der Durchsetzung des Guten. In diesem Sinne gehört auch der oben genannte Sieg über das Haus des Krieges zu den allgemeinen Zielen des kleinen Jihad. Bezüglich der Verbreitung des islamischen Glaubens ist zu beachten, dass damit auch immer die Verbreitung eines politischen Systems verbunden ist, da der Islam nicht nur religiöse Belange regelt, sondern auch eine Gesellschaftsordnung vorgibt.

Voraussetzungen

Nach den überkommenen Regeln konnte der kleine Jihad zu Eroberungszwecken allein (Kalifen) als Oberhaupt der Muslime ausgerufen werden. Auch der Kalif war jedoch nur dazu berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben waren: das geplante Vorhaben musste zum Beispiel nach Abwägung aller Begebenheiten Aussicht auf Erfolg haben. Weiterhin konnte der Feind den Jihad unter Umständen durch Zahlung einer festgelegten Summe abwenden. Außerdem durfte der Jihad ausschließlich gegen Nicht-Muslime geführt werden. Kriegerische Auseinandersetzungen unter Muslimen wurden in der islamischen Geschichte daher nicht als Jihad gewertet. Ursprünglich musste dem Gegner vor einem Angriff unter Einräumung einer Bedenkzeit angeboten werden, den islamischen Glauben anzunehmen bzw. die damit verbundene politische Herrschaft des Islam zu akzeptieren. Später wurde von diesem Angebot abgesehen, weil es dem Gegner Gelegenheit gab sich auf den drohenden Angriff vorzubereiten. Es wurde davon ausgegangen, dass die Einladung zum Islam immer gültig und allgemein bekannt sei. Spätestens nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches hatte sich die Vorstellung von dem einen Oberhaupt der Muslime, welches den Jihad ausrufen durfte, überholt. In der Folge wurde dieses Recht den jeweiligen Herrschern der verschiedenen muslimischen Länder eingeräumt. Der kleine Jihad zur Verteidigung im Falle eines Angriffs war obligatorisch und bedurfte keiner speziellen Ausrufung.

Teilnahme

Die Teilnahme am Jihad zur Bekämpfung äußerer Feinde ist nach überwiegender Meinung keine der festgeschriebenen Grundpflichten des Islam. Dennoch galt er in der frühen islamischen Lehre zunächst als eine Verpflichtung für alle körperlich und geistig dazu in der Lage befindlichen erwachsenen Muslime. Später wurde der Jihad als eine Verpflichtung der islamischen Gemeinschaft als Ganzes (Umma) gesehen. Diejenigen Muslime, die einem Konflikt am nächsten waren, mussten sich am Jihad beteiligen. War die Anzahl der teilnehmenden Muslime für die Bewältigung des Konfliktes ausreichend, bestand für die übrigen Muslime keine direkte Teilnahmeverpflichtung. Neuzeitliche Jihad-Auslegungen gemäßigter Muslime gehen davon aus, dass ein von ihnen ausgehender Angriffskrieg keinerlei Verpflichtung zur Teilnahme auslöst. Lediglich ein Angriff auf die muslimische Gemeinschaft wird als ein Ereignis angesehen, welches zum Jihad verpflichtet. Teilnehmer am Jihad werden als Mujahidin bezeichnet.

Ausführung

Die konkrete Ausführung des kleinen Jihad ist aus traditioneller Sicht vielfältigen Regeln unterworfen, da der Kampf im Namen Gottes gerecht sein sollte. Die bloße Vernichtung des Gegners und die Kontrolle über dessen Gebiete und Ressourcen sollte nicht das Ziel des Jihad sein. Vielmehr sollten der islamische Glaube und das damit verbundene politische System verbreitet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die o.g. Regelung zu sehen, nach der vor einem Angriff der Übertritt zum Islam angeboten werden musste. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich eine Art umfangreiches Kriegsrecht entwickelt, welches z.B. die Tötung von Feinden erlaubt, aber dabei zur Mäßigung und Vermeidung unnötiger Grausamkeiten anhält. Frauen, Kinder, Wehrlose und andere Unbeteiligte mussten verschont werden. Eine Sonderstellung kam den Anhängern von Buchreligionen, wie Juden und Christen, zu. Als Empfänger göttlicher Offenbarung durften sie ihren Glauben beibehalten und unter Muslimen leben, wenn sie eine Kopf- und Grundbesitzsteuer an die Muslime entrichteten. Sie durften ihren Glauben jedoch nicht offen zeigen, um den Frieden der islamischen Gemeinde nicht zu stören. Besitztümer sollten nicht unnötig zerstört werden und dem Feind durfte insbesondere nicht die Existenzgrundlage genommen werden. So war festgelegt, dass das Vieh des Feindes nicht getötet werden durfte. Bäume durften nicht abgebrannt werden, wenn sie in kahlen Wüstengegenden lebenswichtig waren. Ein weiterer wichtiger Regelungsgegenstand war der Umgang mit Gefangenen. Sie durften nicht unnötig getötet und im Falle eines Übertritts zum Islam auf keinen Fall getötet werden. Sie konnten freigekauft oder gegen gefangen genommene Mujahidin ausgetauscht werden. Außerdem bestand gegen den Schwur, zukünftig keine Muslime mehr zu bekämpfen, die Möglichkeit der Freilassung. Gängige Praxis war aber auch die Versklavung von Kriegsgefangenen.

Großer Jihad

Im Gegensatz zum kleinen Jihad, gilt der große bzw. innere Jihad als eine ständige Pflicht aller Muslime. Er beschreibt das tägliche Bemühen um ein gottgefälliges Leben durch die bedingungslose Befolgung der islamischen Gebote. Bezüglich des großen Jihad werden gemeinhin drei Varianten unterschieden. So handelt es sich in erster Linie um den "Jihad des Herzens", im Rahmen dessen der Gläubige Muslim den inneren Teufel bekämpft und sich gegen die eigenen moralischen Schwächen zur Wehr setzt. Der "Jihad der Zunge" beschreibt das Aussprechen der Wahrheit im Sinne des Islam und das Verneinen des Falschen und Bösen. Der "Jihad der Hände" meint das Eintreten für das aus islamischer Sicht Richtige.

Konkret kann der große Jihad viele Formen annehmen: Er bezeichnet z.B. das Bemühen um die eigene Gotteserkenntnis oder die friedliche Missionierung durch Werbung für den Islam (Dawa). In den letzten Jahrzehnten hat der große Jihad in der Tagespolitik muslimischer Länder eine Bedeutung erlangt, die über den religiösen Kontext hinausgeht. Unter anderem haben Politiker den Kampf gegen die Unterentwicklung ihrer Länder zum Jihad erklärt. Auch besondere Anstrengungen in der Schule, Universität oder am Arbeitsplatz werden als Jihad bezeichnet.

Kriminologische Relevanz des Jihad

Islamisten

Anhänger einer radikal rückwärtsgewandten und starren Interpretation der islamischen Erkenntnisquellen werden als "islamische Fundamentalisten" oder auch "Islamisten" bezeichnet. Aus islamistischer Sicht ist der Bedeutungsverlust der islamischen Welt seit Ende des 17. Jahrhunderts (siehe dazu Punkt 1.1) auf eine Abwendung der Gesellschaft vom Islam und eine Hinwendung zu gottlosen "westlichen" Werten zurückzuführen. Sie fordern daher eine umfassende Rückbesinnung auf traditionelle islamische Werte und die Wiederherstellung eines einheitlichen islamischen Gottesstaates (Kalifat), dessen Rechts- und Werteordnung auf der möglichst wortgetreuen Auslegung des Koran und der prophetischen Überlieferungen beruht. Als Ideal eines solchen Staates gilt unter Islamisten die frühe islamische Gemeinde um den Propheten Mohammed. Seinen ideologischen Ursprung findet der Islamismus im sog. "Wahabbismus".

Jihadisten

Die Bandbreite der von Islamisten angewendeten Mittel zur Verwirklichung ihrer Ziele reicht von friedlicher politischer Betätigung bis hin zur Anwendung von terroristischer Gewalt. Die Befürworter der Anwendung von Gewalt rechtfertigen diese mit dem Prinzipien des kleinen Jihad. Sie werden daher als "Jihadisten" bezeichnet.

Wegbereitend für die gegenwärtige jihadistische Ideologie sind die Werke des ägyptischen Pädagogen und Journalisten Sayyid Qutb (1906-1966). In seinem 1964 erschienenen Buch "Meilensteine", beschreibt er sowohl „den Westen“ als auch die islamisch geprägte Welt als in einem vorislamischen Zustand befindlich, ohne religiöse Orientierung, ausschließlich an weltliche Interessen gebunden. Die Abkehr von der Religion habe zu Dekadenz, Profitgier, Gleichgültigkeit, Kriminalität und allgegenwärtigen Liberalismus geführt. Wie die o.g. Islamisten, sieht Qutb die Lösung für diese Probleme in der Wiederherstellung einer idealen islamischen Gemeinschaft. Die heutige Situation entspreche der Ausgangssituation des Propheten Mohammed, als dieser mit seinen Anhängern nach Medina ging, um von dort aus den Islam mit Gewalt zu verbreiten. Angelehnt an diese historische Vorgehensweise, fordert Qutb die Bildung einer islamischen Bewegung, welche auszieht und den kriegerischen Jihad gegen die Ungläubigen (Kuffar) aufnimmt, um am Ende den Islam wieder zu etablieren. Den Anstoß für die Entstehung dieser islamischen Bewegung muss laut Qutb eine kleine Gruppe von Muslimen geben, die vorbildlich und besonders tapfer vorangeht. Diese Gruppe bezeichnet er als „Avantgarde“.

Die Werke des aus Palästina stammenden Abdullah Azzam (1941-1989) sind für den Jihadismus ebenfalls von grundlegender Bedeutung. Der promovierte Islamrechtler hat schon früh zum Jihad gegen die 1979 in Afghanistan einmarschierten sowjetischen Truppen aufgerufen und in Pakistan ein Büro zur Anwerbung von Mujahidin gegründet. Vor diesem Hintergrund verfasste er das 1984 erschienene und unter Jihadisten als Pflichtlektüre geltende islamische Rechtsgutachten (Fatwa) „Die Verteidigung von muslimischen Ländern als höchste persönliche Pflicht“. Darin modifiziert er das traditionelle Konzept des kleinen Jihad, indem er es in weiten Teilen von den oben beschriebenen Beschränkungen befreit. Im Wesentlichen bezeichnet er den kleinen Jihad nunmehr als verbindliche und unaufschiebbare Glaubenspflicht aller Muslime, die keiner besonderen Erlaubnis bedarf. Weder durch einen Herrscher, noch durch die eigene Familie oder andere Autoritäten. Auch das Spenden von Geld für den Jihad sieht er als Verpflichtung an. Das Sparen von Geld in Zeiten des Jihad sei nicht zulässig. Wer gegen diese Pflichten verstößt, ist laut Azzam als Ungläubiger anzusehen. Weiterhin bezeichnet er die von Qutb beschriebene Avantgarde als eine zu größten Opfern bereite Vorhut, welche das Fundament für die Gesellschaft bildet (al qaeda al-sul-bah). Dieser Gedanke von Azzam drückt, wie die Namensgebung zeigt, das Selbstverständnis der später von dessen Schüler Usama Bin Laden ins Leben gerufenen jihadistischen Organisation al-Qaida aus.

Sowohl al-Qaida als auch andere jihadistische Organisationen, rufen den kriegerischen Jihad aus, um islamische Gebiete zu verteidigen und darüber hinaus den Islam weltweit zu verbreiten. Sie rechtfertigen die Verteidigung islamischer Gebiete mit der Argumentation, dass diese ununterbrochen angegriffen werden. Auf der einen Seite werde muslimisches Territorium durch Ungläubige besetzt und die dortigen Muslime würden unterdrückt und ausgebeutet (z.B. in Saudi-Arabien stationierte US-Truppen, internationale Truppen in Afghanistan). Auf der anderen Seite bestehe der Angriff aus der Verbreitung westlicher Werte und Verhaltensmuster (z.B. durch Tourismus, Globalisierung, Entwicklungsarbeit) in der islamischen Welt. Der kleine Jihad ist aus jihadistischer Perspektive die einzig mögliche Reaktion auf diese vermeintlichen Angriffe. Bezüglich der Notwendigkeit der Eroberung der restlichen Welt, wird im Wesentlichen mit der Theorie der Häuser des Islam und des Krieges (siehe dazu Punkt 1.2.1) argumentiert.

Im Ergebnis begründet die jihadistische Ideologie das heutige Phänomen des globalen islamistischen Terrorismus. Dieses ist kriminologisch relevant, weil es einerseits zur Begehung von Straftaten führt (z.B. Tötungsdelikte und einhergehende Logistikstraftaten) und andererseits politische Debatten und Entscheidungen (insbesondere zum Thema Innere Sicherheit) beeinflusst.

Literatur

  • Wilhelm Dietl; Kai Hirschmann; Rolf Tophoven: Das Terrorismus-Lexikon. Eichborn, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-8218-5642-1.
  • Heinz Halm: Der Islam. 7. Auflage. C.H.Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-51917-8.
  • Peter Heine: Terror in Allahs Namen. Herder, Freiburg im Breisgau 2001, ISBN 3-451-05240-7.
  • Reinhard Hampelmann; Johannes Kandel: Religionen und Gewalt. V und R Unipress, Göttingen 2006, ISBN 3-89971-285-4.
  • Hans-Peter Raddatz: Von Allah zum Terror? Herbig, München 2002, ISBN 3-7766-2289-X.
  • Klaus Schreiner; Elisabeth Müller-Luckner: Heilige Kriege. Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58848-4.
  • Thomas Tartsch: Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus. Europäischer Universitätsverlag, Berlin, Bochum, Dülmen, London, Paris 2005, ISBN 3-86515-033-0.
  • Udo K. Ulfkotte: Heiliger Krieg in Europa. Eichborn, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-8218-5577-6.

Weblinks

Funktion der Weblinks zuletzt geprüft am 08.03.2012.