Drogen und Rechtsstaatlichkeit

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Drogenpolitik als Herausforderung für den Rechtsstaat

Der Rechtsstaat ist zum einen dadurch gekennzeichnet, dass den staatlichen Gewalten eine Reihe von Beschränkungen auferlegt sind, die dazu dienen, die Freiheit des Einzelnen zu sichern. Zum anderen ist er empirisch auch durch einen dauernden Spannungszustand zwischen dem Versuch der Aufrechterhaltung oder Erweiterung der Bürgerrechte einerseits und dem Versuch staatlicher Institutionen andererseits gekennzeichnet, ihre Macht und ihre Befugnisse ebenfalls aufrecht zu erhalten oder aber zu Lasten der Bürgerrechte zu erweitern. Die letztgenannte Tendenz findet ihren höchsten Ausdruck im Ausnahmezustand, also bei einer (realen oder fiktiven) Existenzbedrohung von Staat und/oder Gesellschaft, in der sich der Staat sogar auf eine Verpflichtung zur (vorübergehenden oder dauerhaften) Aufhebung bürgerrechtlicher Beschränkungen seiner Macht zu berufen pflegt.


Prohibition und Freiheit des Einzelnen

Die gegen Drogen ergriffenen Maßnahmen veranschaulichen die Schwierigkeiten einer angemessenen Reaktion auf soziale Probleme. Das beginnt bei der mit dem dem Konflikt zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem generellen Drogenverbot und setzt sich fort bei den Methoden, die zur Erreichung des Ziels zur Anwendung kommen.



Weblinks und Literatur

Siehe auch