Zwei Gesetze der Strafentwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Das erste Gesetz soll laut Durkheim helfen, das zweite Gesetz zu erklären.  
Das erste Gesetz soll laut Durkheim helfen, das zweite Gesetz zu erklären.  
   
   
Wolfgang Schluchter nennt das Gesetz der quantitativen Veränderungen das "Gesetz von der Rückbildung", das von den qualitativen Veränderungen das "Gesetz von der Umbildung". Das Gesetz der Rückbildung besagt, dass der Umfang des repressiven Kerns mit der Entwicklung schrumpft, dass alle sozialen Bande, die der Ähnlichkeit entstammen, an Bindungskraft verlieren und dass das restitutive Recht auf Kosten des repressiven Rechts vordringt. Dies alles als Folge der Individualisierung, bzw. der Entwicklkung von mechanischer zu organischer Solidarität.  
Wolfgang Schluchter (2000: 16) nennt das Gesetz der quantitativen Veränderungen das "Gesetz von der Rückbildung", das von den qualitativen Veränderungen das "Gesetz von der Umbildung". Das Gesetz der Rückbildung postuliert ein Schrumpfen des repressiven Kerns und ein Vordringen des restitutiven Rechts auf Kosten des repressiven Rechts. Die der Ähnlichkeit entstammenden Bande verlieren im Vergleich zu den aus ergänzender Unähnlichkeit an Bindungskraft. Dies alles als Folge der Individualisierung, bzw. der Entwicklkung von mechanischer zu organischer Solidarität.  


Das Gesetz der Umbildung besagt, dass sich Intensität und Festigkeit des repressiven Kerns ändern, dass die Bindungen, die aus ergänzender Unähnlichkeit stammen, gegenüber denen aus Gleichheit an Bedeutung gewinnen. Die Strafe verändert durch Individualisierung und Psychologisierung ihren Charakter - vor allem treten subjektive Elemente des Vorsatzes, des Irrtums usw. ebenso wie spezialpräventive, auf den Täter gerichtete Sanktionselemente hinzu.  
Das Gesetz der Umbildung besagt, dass sich Intensität und Festigkeit des repressiven Kerns ändern, dass die Bindungen, die aus ergänzender Unähnlichkeit stammen, gegenüber denen aus Gleichheit an Bedeutung gewinnen. Die Strafe verändert durch Individualisierung und Psychologisierung ihren Charakter - vor allem treten subjektive Elemente des Vorsatzes, des Irrtums usw. ebenso wie spezialpräventive, auf den Täter gerichtete Sanktionselemente hinzu.  
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* D. Garland (1983); ''Durkheim's theory of punishment: a critique''; ''Penality and Social Analysis''; London, S.37-61
* D. Garland (1983); ''Durkheim's theory of punishment: a critique''; ''Penality and Social Analysis''; London, S.37-61
* D. Garland (1990); ''Punishment and Modern Society: A Study in Social Theory''; Oxford
* D. Garland (1990); ''Punishment and Modern Society: A Study in Social Theory''; Oxford
*Schluchter, Wolfgang (2000) Rechtssoziologie als empirische Geltungstheorie. In: Horst Dreier, Hg., Rechtssoziologie am Ende des 20. Jahrhunderts. Tübingen: Siebeck; S. 8-30. 
* L. Sheleff (1975); ''From restitutive law to repressive law: Durkheim's The Division of Labour in Society revisited''; European Journal of Sociology; Cambridge; S.16-45
* L. Sheleff (1975); ''From restitutive law to repressive law: Durkheim's The Division of Labour in Society revisited''; European Journal of Sociology; Cambridge; S.16-45
* S. Spitzer (1975); ''Punishment and social organisation: a study of Durkheim's theory of penal evolution''; Law and Society Review; Oxford;  S.613-637
* S. Spitzer (1975); ''Punishment and social organisation: a study of Durkheim's theory of penal evolution''; Law and Society Review; Oxford;  S.613-637
*Durkheim, E. (1895). Le crime est normal. Dans Les règles de la méthode sociologique, pp.64-75. Paris: Presses Universitaires de France.
*Lombart, J. (1985). La toute puissance du crime et le préjugé Durkheimien. Cahiers Lillois d’Economie et de Sociologie, 6:33-39.
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