Workplace violence: Unterschied zwischen den Versionen

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''''''Typ 1:''' Gewalt durch betriebsfremde Personen.'''  
''''''Typ 1:''' Gewalt durch betriebsfremde Personen.'''  
Dies sind meist Vorfälle, die im Zusammenhang mit einem kriminellen Akt gegen den Betrieb an sich einher gehen. Damit sind z.B. Überfälle gemeint.  
Dies sind meist Vorfälle, die im Zusammenhang mit einem kriminellen Akt gegen den Betrieb an sich einher gehen.  
Damit sind z.B. Überfälle gemeint.  


''''''Typ 2:''' Gewalt gegen Service Personal''',  
''''''Typ 2:''' Gewalt gegen Service Personal''',  
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In einer Studie des U.S. Bureau of Justice Statistics wurde 2003 veröffentlicht, dass 728,000 Personen Opfer von gewalttätigen Übergriffen am Arbeitsplatz wurden.  
In einer Studie des U.S. Bureau of Justice Statistics wurde 2003 veröffentlicht, dass 728,000 Personen Opfer von gewalttätigen Übergriffen am Arbeitsplatz wurden.  


Die Delikte reichten von einfacher über schwere Körperverletzung über Raub und Sexualdelikte bis hin zum Mord.
Die Delikte reichten von einfacher, über schwere Körperverletzung, über Raub und Sexualdelikte bis hin zum Mord.
[http://definitions.uslegal.com/w/workplace-violence/]
[http://definitions.uslegal.com/w/workplace-violence/]


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**mögliche Bedrohung erkennen, ein besonderes Augenmerk muss hier auf den oben genannten Signalen liegen. Dies erfordert  Offenheit im Umgang miteinander. Gleichzeitig muss eine Aufklärung der Mitarbeiter erfolgen, dass keinerlei Übergriffe auf Andere geduldet werden.
1.  mögliche Bedrohung erkennen, ein besonderes Augenmerk muss hier auf den oben genannten Signalen liegen.  
Dies erfordert  Offenheit im Umgang miteinander.  


2.Bewertung erkannter Bedrohungen:
Gleichzeitig muss eine Aufklärung der Mitarbeiter erfolgen, dass keinerlei Übergriffe auf Andere geduldet werden.
diese erfolgt nach einem drei Punkte Programm:
a) keine Gefährdung erkennbar, Abbruch der Maßnahmen
b) mögliche Gefährdung vorhanden: weitere Informationsgewinnung und Analyse
c) akute Gefahr: sofortiges Treffen Gefahren abwehrender Maßnahmen,  
der Zeitpunkt ab wann die Polizei eingeschaltet wird, muss vorher verbindlich festgehalten werden


3.Informationsrecherche und tiefere Analyse anhand der Personalakten und durch Gespräche mit Vorgesetzten. Weiterhin: Einbeziehung geschulter Gesprächspartner oder externer Experten


4.Fallmanagement:  lösungsorientierte Gespräche, rechtliche Maßnahmen
2.  Bewertung erkannter Bedrohungen, diese erfolgt nach einem drei Punkte Programm:
 
#keine Gefährdung erkennbar, Abbruch der Maßnahmen
#mögliche Gefährdung vorhanden: weitere Informationsgewinnung und Analyse
#akute Gefahr: sofortiges Treffen Gefahren abwehrender Maßnahmen, der Zeitpunkt ab wann die Polizei eingeschaltet wird, muss vorher verbindlich festgehalten werden.
 
 
3.  Informationsrecherche und tiefere Analyse anhand der Personalakten und durch Gespräche mit Vorgesetzten.
Weiterhin: Einbeziehung geschulter Gesprächspartner oder externer Experten.
 
 
4. Fallmanagement:  lösungsorientierte Gespräche, rechtliche Maßnahmen




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