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Unter Kapitalanlagedelikten werden der Anlagebetrug, der Beteiligungsbetrug, Betrug bei Börsenspekulationen, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug, die Untreue bei Kapitalanlagegeschäften sowie Verstöße nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verstanden. | Unter Kapitalanlagedelikten werden der Anlagebetrug, der Beteiligungsbetrug, Betrug bei Börsenspekulationen, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug, die Untreue bei Kapitalanlagegeschäften sowie Verstöße nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verstanden. | ||
'''[[ | '''[[Wettbewerbsdelikte]]''' | ||
Hierunter zählen beispielsweise Produktfälschungen, Verstöße gegen Patent- und Markenrechte, Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten, wettbewerbswidrige Absprachen sowie Wirtschafts- und Industriespionage. | |||
'''[[Korruption]]''' | '''[[Korruption]]''' | ||
Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“ | Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“. Es auch wird dementsprechend auch von aktiver Bestechung und passiver Bestechung (Bestechlichkeit) gesprochen. Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen offiziellen, universalistischen Normen und partikularistischen Normen. | ||
'''[[Geldwäsche]]''' | '''[[Geldwäsche]]''' |
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