Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Kapitalanlagedelikten werden der Anlagebetrug, der Beteiligungsbetrug, Betrug bei Börsenspekulationen, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug, die Untreue bei Kapitalanlagegeschäften sowie Verstöße nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verstanden.
Unter Kapitalanlagedelikten werden der Anlagebetrug, der Beteiligungsbetrug, Betrug bei Börsenspekulationen, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug, die Untreue bei Kapitalanlagegeschäften sowie Verstöße nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verstanden.


'''[[Wirtschaftsspionage]]'''
'''[[Wettbewerbsdelikte]]'''
ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung im Zielbereich Wirtschaft. Häufige Wirtschaftsspionagetechniken sind das unerlaubte Kopieren von Daten über offene und ungeschützte USB-Ports auf Wechselspeichermedien, wie z. B. dem USB-Memory-Stick, das Fotografieren von Schriftstücken, Fertigungsanlagen, Fertigungstechniken oder Prototypen mittels der heute schon sehr hochauflösenden Fotohandys, das Abfangen von Briefen und E-Mails, das Abhören von Telefonen und Internetverbindungen sowie das Einbringen von Informanten oder Aufkaufen anderer Informanten der Gegenpartei.
Hierunter zählen beispielsweise Produktfälschungen, Verstöße gegen Patent- und Markenrechte, Diebstahl vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten, wettbewerbswidrige Absprachen sowie Wirtschafts- und Industriespionage.


'''[[Korruption]]'''
'''[[Korruption]]'''
Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“ (vgl. die Definition von Myrdal 1989: 405). In vielen Gesetzbüchern wird dementsprechend von aktiver Bestechung und passiver Bestechung (Bestechlichkeit) gesprochen. Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen offiziellen, universalistischen Normen und partikularistischen Normen. Die Beteiligten müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die erwartbaren negativen Sanktionen bei einer möglichen Aufdeckung. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.  
Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“. Es auch wird dementsprechend auch von aktiver Bestechung und passiver Bestechung (Bestechlichkeit) gesprochen. Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen offiziellen, universalistischen Normen und partikularistischen Normen.  


'''[[Geldwäsche]]'''
'''[[Geldwäsche]]'''
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