William Wilberforce: Unterschied zwischen den Versionen

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Er studierte als Mitglied des St John's College an der Universität Cambridge und wurde 1780 als Abgeordneter seiner Heimatstadt Hull ins britische Unterhaus gewählt. Um 1784 konvertierte er auf einer Reise durch Kontinentaleuropa zum evangelikalen Protestantismus und begann 1787 seine Mission zur Reform der Sitten („Abolition Society“) und speziell zur Beendigung des Sklavenhandels, unterstützt von Abolitionisten wie Granville Sharp, Thomas Clarkson, Quäkern und Methodisten. In einer Parlamentssitzung im Jahre 1789 beantragte er gemeinsam mit seinem Studienfreund William Pitt, dem späteren Premierminister, die Abschaffung des britischen Sklavenhandels. Von diesem Zeitpunkt an wiederholte er die Einbringung der Gesetzesvorlage in das Parlament jedes Jahr, außer in den Jahren 1800 bis 1803.
Er studierte als Mitglied des St John's College an der Universität Cambridge und wurde 1780 als Abgeordneter seiner Heimatstadt Hull ins britische Unterhaus gewählt. Um 1784 konvertierte er auf einer Reise durch Kontinentaleuropa zum evangelikalen Protestantismus und begann 1787 seine Mission zur Reform der Sitten („Abolition Society“) und speziell zur Beendigung des Sklavenhandels, unterstützt von Abolitionisten wie Granville Sharp, Thomas Clarkson, Quäkern und Methodisten. In einer Parlamentssitzung im Jahre 1789 beantragte er gemeinsam mit seinem Studienfreund William Pitt, dem späteren Premierminister, die Abschaffung des britischen Sklavenhandels. Von diesem Zeitpunkt an wiederholte er die Einbringung der Gesetzesvorlage in das Parlament jedes Jahr, außer in den Jahren 1800 bis 1803.


1807, nach 18 Jahren Kampagnen und Kampf gegen die Sklaverei, hatte Wilberforce schließlich Erfolg. Nach einer zehnstündigen Debatte im Parlament wurde das Gesetz gegen den Sklavenhandel am 24. Februar 1807 um vier Uhr morgens mit einer unerwarteten und überwältigenden Mehrheit von 283 zu 16 Stimmen angenommen. Einen Monat später, am 25. Mai 1807 bekam das Gesetz gesetzeskraft. Von da an war der afrikanische Sklavenhandel im britischen Machtbereich verboten und Sklavenhändler wurden den Piraten gleichgestellt. Der interne Sklavenhandel in den außerafrikanischen Kolonien blieb allerdings weiterhin erlaubt. Die Vereinigten Staaten erließen ein entsprechendes Gesetz, das allerdings aufgrund einer Festlegung in der amerikanischen Verfassung, die den Sklavenhandel bis 1808 garantierte, erst am 1. Januar 1808 in Kraft treten konnte.
1807, nach 18 Jahren Kampagnen und Kampf gegen die Sklaverei, hatte Wilberforce schließlich Erfolg. Nach einer zehnstündigen Debatte im Parlament wurde das Gesetz gegen den Sklavenhandel am 24. Februar 1807 um vier Uhr morgens mit einer unerwarteten und überwältigenden Mehrheit von 283 zu 16 Stimmen angenommen. Es traty am 25.05.1807 in Kraft. Von da an war der afrikanische Sklavenhandel im britischen Machtbereich verboten und Sklavenhändler wurden den Piraten gleichgestellt. Der interne Sklavenhandel in den außerafrikanischen Kolonien blieb allerdings weiterhin erlaubt. Die Vereinigten Staaten erließen ein entsprechendes Gesetz, das allerdings aufgrund einer Festlegung in der amerikanischen Verfassung, die den Sklavenhandel bis 1808 garantierte, erst am 1. Januar 1808 in Kraft treten konnte.


Wilberforce richtete nun seine Bemühungen darauf, dieses Verbot auch in der übrigen zivilisierten Welt durchzusetzen. Auf seine Veranlassung hin brachte Lord Castlereagh die Angelegenheit auf dem Wiener Kongress zur Sprache. Nach dem Abschluss der Verträge, in welchen sich Frankreich, Spanien und Portugal zum Verbot des Sklavenhandels verpflichteten, setzte er sich für die Überwachung des Beschlusses ein.
Wilberforce richtete nun seine Bemühungen darauf, dieses Verbot auch in der übrigen zivilisierten Welt durchzusetzen. Auf seine Veranlassung hin brachte Lord Castlereagh die Angelegenheit auf dem Wiener Kongress zur Sprache. Nach dem Abschluss der Verträge, in welchen sich Frankreich, Spanien und Portugal zum Verbot des Sklavenhandels verpflichteten, setzte er sich für die Überwachung des Beschlusses ein.
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