Wahrheitskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Definition'''
== Definition ==


Wahrheitskommissionen dienen der Bewältigung von massenhaft begangenem Unrecht. Eingerichtet werden sie aus naheliegenden Gründen erst nach dem Untergang oder dem grundsätzlichen Wandel des politischen Systems, innerhalb dessen dieses Unrecht begangen wurde. Ziel der Wahrheitskommissionen (häufig auch Wahrheits- und Gerechtigkeits-, bzw. Wahrheits- und Versöhnungs-Kommissionen genannt) ist weniger die Realisierung eines Strafverfolgungsanspruchs (wie beim Internationalen Strafgerichtshof)als vielmehr die kollektive Aussöhnung von Bevölkerungsgruppen. Insofern handelt es sich um alternative Konfliktregelung im Sinne der restorative justice. Der systematischen Archivierung und Auswertung der Erfahrungen mit Wahrheitskommissionen dient das im März 2001 gegründete International Center for Transitional Justice (ICTJ). Diese Institution mit Hauptsitz in New York und Regionalbüros in Europa, Lateinamerika und Afrika betreibt die Website www.ictj.org.


Wahrheitskommissionen setzen sich mit innergesellschaftlichen Konflikten in Zusammenhang mit politisch motivierten Verbrechen/Straftaten im Ausmaß von massiven Menschenrechtsverstößen auseinander. Als solche Straftaten werden politisch motivierte Morde, Entführungen, schwere Misshandlungen, Folter, Verschwindenlassen, rassistisch motivierte Straftaten gravierenden Ausmaßes (z.B. Apartheid, teilweise Ausrottung indigener Bevölkerungsgruppen), sowie die Planung, Anstachelung oder das Befehlen einer der Straftaten, die im Vokabular der Vereinten Nationen (UN) als „gross human rights violations“ definiert sind, angesehen.  
Wahrheitskommissionen dienen der Aufarbeitung von massenhaftem Unrecht, das von staatlichen, bzw. parastaatlichen oder aber von oppositionellen, bzw. aufständischen bewaffneten Gruppen verübt wurde und dessen strafjustizielle Verfolgung häufig die Kapazitäten überfordern und/oder die Bedürfnisse nach einer über die Strafgerechtigkeit hinausgehenden Versöhnung zwischen Bevölkerungsgruppen nicht befriedigen könnte. Da diese Form der alternativen Konfliktregelung oder restorative justice häufig in Übergangszeiten nach dem tiefgreifenden Wandel oder nach dem Untergang eines repressiven Systems zur Anwendung kommt, spricht man im Zusammenhang mit Wahrheitskommissionen oft auch von transitional justice. Der Archivierung und Auswertung von Erfahrungen mit Wahrheitskommissionen dient das 2001 von George Soros und Alex Boraine etablierte International Center for Transitional Justice (ICTJ; www.ictj.org) in New York (mit Regionalbüros in Afrika, Europa und Lateinamerika).
oder aber Institutionen eines Landes heillos überfordern würde oder aberinsbesondere von Meschenrechtsverletzungen (Genozid; Massenmorde; Massenvergewaltigungen, Folterungen und andere Formen der Makrokriminalität),  verü  durch militärische, polizeiliche, geheimdienstliche oder andere bewaffnete GruppenMilitär, anderen Regierungseinheiten oder Paramilitärs oder aber von sonstigen bewaffneten Oppositionsgruppen begangen wurden. Gegenstand sind also meist politisch motivierte Morde, Entführungen, Vergewaltigungen, Folterungen, Eine klare Definition von Wahrheitskommission ist offensichtlich noch nicht entwickelt worden. Allerdings scheinen inzwischen vier Elemente wesentlich zu sein. Zunächst konzentriert sich eine Wahrheitskommission auf die Vergangenheit. Eine Wahrheitskommission beschränkt sich außerdem nicht auf ein bestimmtes Ereignis, sondern versucht, ein umfassendes Bild von Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Rechts während eines bestimmten Zeitraums zu ermitteln. Weiterhin ist eine Wahrheitskommission keine ständige Einrichtung, sondern existiert lediglich für einen voher festgelegten, begrenzten Zeitraum, der in der Regel mit der Übermittung eines Berichts endet. Schließlich ist eine Wahrheitskommission mit einem gewissen Maß an Kompetenz ausgestattet, das es ihr ermöglicht, besseren Zugang zu Informationsmaterial und einen verbesserten Schutz bei der Informationsbeschaffung zu erhalten" (http://www.quetzal-leipzig.de/lexikon/t43.html.)Wahrheitskommissionen setzen sich mit innergesellschaftlichen Konflikten in Zusammenhang mit politisch motivierten Verbrechen/Straftaten im Ausmaß von massiven Menschenrechtsverstößen auseinander. Als solche Straftaten werden politisch motivierte Morde, Entführungen, schwere Misshandlungen, Folter, Verschwindenlassen, rassistisch motivierte Straftaten gravierenden Ausmaßes (z.B. Apartheid, teilweise Ausrottung indigener Bevölkerungsgruppen), sowie die Planung, Anstachelung oder das Befehlen einer der Straftaten, die im Vokabular der Vereinten Nationen (UN) als „gross human rights violations“ definiert sind, angesehen.
 
 
 
== Einige Beispiele ==
 
 
 
 
 
In Lateinamerika haben Wahrheitskommissionen besonders in Argentinien, Chile, El Salvador und Guatemala politische Bedeutung erlangt.Eingerichtet werden sie aus naheliegenden Gründen erst nach dem Untergang oder dem grundsätzlichen Wandel des politischen Systems, innerhalb dessen dieses Unrecht begangen wurde. Ziel der Wahrheitskommissionen (häufig auch Wahrheits- und Gerechtigkeits-, bzw. Wahrheits- und Versöhnungs-Kommissionen genannt) ist weniger die Realisierung eines Strafverfolgungsanspruchs (wie beim Internationalen Strafgerichtshof)als vielmehr die kollektive Aussöhnung von Bevölkerungsgruppen. Insofern handelt es sich um alternative Konfliktregelung im Sinne der restorative justice. Der systematischen Archivierung und Auswertung der Erfahrungen mit Wahrheitskommissionen dient das im März 2001 gegründete


Im Vordergrund der Tätigkeit von „restorativen“ Wahrheitskommissionen steht, ähnlich wie bei Instrumenten „individueller“ restorativer Justiz, nicht eine negative Sanktion (Strafe/Haft), sondern die Kommunikation zwischen den betroffenen Gruppen oder EinzelakteurInnen, sowie die Ermittlung der Wahrheit, meist ohne direkte Sanktionsmöglichkeiten.  
Im Vordergrund der Tätigkeit von „restorativen“ Wahrheitskommissionen steht, ähnlich wie bei Instrumenten „individueller“ restorativer Justiz, nicht eine negative Sanktion (Strafe/Haft), sondern die Kommunikation zwischen den betroffenen Gruppen oder EinzelakteurInnen, sowie die Ermittlung der Wahrheit, meist ohne direkte Sanktionsmöglichkeiten.  
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