Vollzugsplanung: Unterschied zwischen den Versionen

140 Bytes hinzugefügt ,  18:45, 9. Feb. 2011
 
Zeile 254: Zeile 254:
='''Rechtsmittel'''=
='''Rechtsmittel'''=
Jede einzelne im Vollzugsplan festgeschriebene Maßnahme - sofern sie Regelungscharakter mit unmittelbarer Rechtswirkung besitzen - ist gerichtlich überprüfbar. Ein Anspruch auf Festschreibung einer ganz bestimmten Maßnahme besteht nicht; der Vollzugsplan muss aber wenigstens die wichtigsten Gründe darlegen, warum die Anstalt eine bestimmte Maßnahmen befürwortet oder verwirft ('''BVerfG StraFo 2006, 39-43''').
Jede einzelne im Vollzugsplan festgeschriebene Maßnahme - sofern sie Regelungscharakter mit unmittelbarer Rechtswirkung besitzen - ist gerichtlich überprüfbar. Ein Anspruch auf Festschreibung einer ganz bestimmten Maßnahme besteht nicht; der Vollzugsplan muss aber wenigstens die wichtigsten Gründe darlegen, warum die Anstalt eine bestimmte Maßnahmen befürwortet oder verwirft ('''BVerfG StraFo 2006, 39-43''').
 
Das Gericht kann eine Anstalt auch verpflichten, einen Vollzugsplan zu erstellen.
Das Gericht kann eine Anstalt auch verpflichten, einen Vollzugsplan zu erstellen.  
Der Gefangene hat weiterhin ein Beschwerderecht nach § 108 StVollzG und kann eine gerichtlichen Entscheidung nach § 109 StVollzG verlangen.


='''Literatur'''=
='''Literatur'''=