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| Das Gericht kann eine Anstalt auch verpflichten, einen Vollzugsplan zu erstellen. | | Das Gericht kann eine Anstalt auch verpflichten, einen Vollzugsplan zu erstellen. |
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| ==Beschwerde==
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| Das '''Beschwerderecht''' jedes Gefangenen ist in '''§ 108 StVollzG''' geregelt:
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| : (1) ''Der Gefangene erhält Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, an den Anstaltsleiter zu wenden. Regelmäßige Sprechstunden sind einzurichten.''
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| : (2) ''Besichtigt ein Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, daß ein Gefangener sich in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, an ihn wenden kann.''
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| : (3) ''Die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt unberührt.''
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| ==Gerichtliche Entscheidung== | | ==Gerichtliche Entscheidung== |