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Lockerungen sollen Gefangene allmählich an die Realität außerhalb der Anstalt heranführen, sie dafür fit machen und ihnen erste Ankerpunke für ein straffreies Leben nach ihrer Entlassung geben. | Lockerungen sollen Gefangene allmählich an die Realität außerhalb der Anstalt heranführen, sie dafür fit machen und ihnen erste Ankerpunke für ein straffreies Leben nach ihrer Entlassung geben. | ||
Sie sind also gedacht als Schritte auf dem kontrollierten Weg zur Resozialisierung und damit als Mittel zur Erreichung des | Sie sind also gedacht als Schritte auf dem kontrollierten Weg zur Resozialisierung und damit als Mittel zur Erreichung des [[Resozialisierung (als Vollzugsziel)|Vollzugsziels]] (§ 2 StVollzG). Sie gelten auch als "Behandlungsmaßnahmen" bzw. als Mittel zu deren Umsetzung. | ||
So können Gefangene nach § 11 des Strafvollzugsgesetzes | So können Gefangene nach § 11 des Strafvollzugsgesetzes | ||
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== Literatur == | == Literatur == | ||
*Fritsche, Mareike (2005) Vollzugslockerungen und bedingte Entlassung im deutschen und französischen Recht. Godesberg: Forum. | *Fritsche, Mareike (2005) Vollzugslockerungen und bedingte Entlassung im deutschen und französischen Recht. Godesberg: Forum. | ||
*Haase, Philine (2008) Vollzugslockerungen. In: Strafvollzug von A-Z. Beilage zum Forum Strafvollzug, Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 57. Jg., 2008. | |||
== Links == | == Links == | ||
*Feest, Johannes (2004) Kehrtwende in der Strafvollzugspolitik? Eine Analyse der Lockerungspolitik der Länder: http://www.forumjustizgeschichte.de/Johannes-Feest.187.0.html (aufg. am 29.09.08) | *Feest, Johannes (2004) Kehrtwende in der Strafvollzugspolitik? Eine Analyse der Lockerungspolitik der Länder: http://www.forumjustizgeschichte.de/Johannes-Feest.187.0.html (aufg. am 29.09.08) |