Vollzugslockerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Lockerungen sollen Gefangene allmählich an die Realität außerhalb der Anstalt heranführen, sie dafür fit machen und ihnen erste Ankerpunke für ein straffreies Leben nach ihrer Entlassung geben.  
Lockerungen sollen Gefangene allmählich an die Realität außerhalb der Anstalt heranführen, sie dafür fit machen und ihnen erste Ankerpunke für ein straffreies Leben nach ihrer Entlassung geben.  


Sie sind also gedacht als Schritte auf dem kontrollierten Weg zur Resozialisierung und damit als Mittel zur Erreichung des Vollzugsziels [[Resozialisierung als Vollzugsziel|Vollzugsziels]] (§ 2 StVollzG). Sie gelten auch als "Behandlungsmaßnahmen" bzw. als Mittel zu deren Umsetzung.
Sie sind also gedacht als Schritte auf dem kontrollierten Weg zur Resozialisierung und damit als Mittel zur Erreichung des [[Resozialisierung (als Vollzugsziel)|Vollzugsziels]] (§ 2 StVollzG). Sie gelten auch als "Behandlungsmaßnahmen" bzw. als Mittel zu deren Umsetzung.


So können Gefangene nach § 11 des Strafvollzugsgesetzes  
So können Gefangene nach § 11 des Strafvollzugsgesetzes  
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== Literatur ==
== Literatur ==
*Fritsche, Mareike (2005) Vollzugslockerungen und bedingte Entlassung im deutschen und französischen Recht. Godesberg: Forum.
*Fritsche, Mareike (2005) Vollzugslockerungen und bedingte Entlassung im deutschen und französischen Recht. Godesberg: Forum.
*Haase, Philine (2008) Vollzugslockerungen. In: Strafvollzug von A-Z. Beilage zum Forum Strafvollzug, Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 57. Jg., 2008.


== Links ==
== Links ==
*Feest, Johannes (2004) Kehrtwende in der Strafvollzugspolitik? Eine Analyse der Lockerungspolitik der Länder: http://www.forumjustizgeschichte.de/Johannes-Feest.187.0.html (aufg. am 29.09.08)
*Feest, Johannes (2004) Kehrtwende in der Strafvollzugspolitik? Eine Analyse der Lockerungspolitik der Länder: http://www.forumjustizgeschichte.de/Johannes-Feest.187.0.html (aufg. am 29.09.08)
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