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Lockerungen sollen Gefangene allmählich an die Realität außerhalb der Anstalt heranführen, sie dafür fit machen und ihnen erste Ankerpunke für ein straffreies Leben nach ihrer Entlassung geben. | Lockerungen sollen Gefangene allmählich an die Realität außerhalb der Anstalt heranführen, sie dafür fit machen und ihnen erste Ankerpunke für ein straffreies Leben nach ihrer Entlassung geben. | ||
Sie sind also gedacht als Schritte auf dem kontrollierten Weg zur Resozialisierung und damit als Mittel zur Erreichung des | Sie sind also gedacht als Schritte auf dem kontrollierten Weg zur Resozialisierung und damit als Mittel zur Erreichung des [[Resozialisierung (als Vollzugsziel)|Vollzugsziels]] (§ 2 StVollzG). Sie gelten auch als "Behandlungsmaßnahmen" bzw. als Mittel zu deren Umsetzung. | ||
So können Gefangene nach § 11 des Strafvollzugsgesetzes | So können Gefangene nach § 11 des Strafvollzugsgesetzes |