Vollzugslockerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Gefangenen können für Lockerungen Weisungen erteilt werden: Für den Aufenthaltsort bzw. die Meidung bestimmter Lokale oder Bezirke, für zu erledigende Angelegenheiten, für den Kontakt mit bestimmten Personen, für die Verwendung von Gegenständen (beispielsweise Führen eines Kraftfahrzeugs) sowie für die Meidung von Suchtmitteln.
Dem Gefangenen können für Lockerungen Weisungen erteilt werden: Für den Aufenthaltsort bzw. die Meidung bestimmter Lokale oder Bezirke, für zu erledigende Angelegenheiten, für den Kontakt mit bestimmten Personen, für die Verwendung von Gegenständen (beispielsweise Führen eines Kraftfahrzeugs) sowie für die Meidung von Suchtmitteln.
== Literatur ==
*Fritsche, Mareike (2005) Vollzugslockerungen und bedingte Entlassung im deutschen und französischen Recht. Godesberg: Forum.
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