Volksverhetzung

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Der alte Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs wurde 1960 als "Volksverhetzung" neu aufgelegt und 1994 - wie schon 1960 als politische Reaktion auf Tagesaktualitäten - so sehr erweitert, dass sein Verhältnis zum Ultima Ratio Prinzip und zum Bestimmtheitsgrundsatz (Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes) zum Gegenstand kritischer Erörterungen wurde.


Literatur

Jahn, Joachim (1998) Strafrechtliche Mittel gegen Rechtsextremismus. Die Änderungen der Paragrpahen 103 und 86 StGB als Reaktion auf fremdenfeindliche Gewalt im Lichte der Geschichte des politischen Strafrechts.