Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 202: Zeile 202:
== Beschlagnahmeverbot ==
== Beschlagnahmeverbot ==


Das [[Beschlagnahmeverbot]] nach § 97 Abs. 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht über das Beschlagnehmen von Material umgangen werden kann.
Das [[Beschlagnahmeverbot]] nach § 97 Abs. 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht über das Einziehen von Material umgangen werden kann.
Dieses gilt nicht für Personen, die Kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. (9)
Dieses gilt nicht für Dinge im Besitz von Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. (9)[23]


Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
245

Bearbeitungen