Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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====Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen Gründen ====
====Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen Gründen ====
Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen berechtigt zur umfassenden Aussageverweigerung.


Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu.
Angehörigen des Beschuldigten steht ein Recht zur umfassenden Aussageverweigerung zu.


Durch das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen wird der Artikel 6 GG, Schutz von Ehe und Famile, auch im Strafverfahren gewahrt.
Durch dieses Recht wird der Artikel 6 GG, Schutz von Ehe und Famile, auch im Strafverfahren gewahrt.


Auszugehen ist immer vom Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren bzw. vom Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren; von ihm / ihr aus ist zu beurteilen, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Auszugehen ist immer vom Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren bzw. vom Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren; von ihm / ihr aus ist zu beurteilen, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.




Das Recht besteht zu Gunsten von
Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht zu Gunsten von:




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