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Verkehrsdelikte im formellen Sinn können unterteilt werden in Straftaten und | Verkehrsdelikte im formellen Sinn können unterteilt werden in Straftaten und [[Ordnungswidrigkeit]]en. Verkehrsstraftaten haben einen Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr. | ||
Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt: | Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt: | ||
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