Verkehrsdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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- § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
- § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
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-§ 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
-§ 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
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-§ 315 c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
-§ 315 c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
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-§ 316 Trunkenheit im Straßenverkehr
-§ 316 Trunkenheit im Straßenverkehr
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sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG):
sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG):


-§ 21StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot
-§ 21StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot
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-§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
-§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
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Weitere Strafvorschriften finden sich im Pflichtversicherungsgesetz § 6 sowie in der Abgabeordnung § 370.
Weitere Strafvorschriften finden sich im Pflichtversicherungsgesetz § 6 sowie in der Abgabeordnung § 370.
Einen Großteil der Verkehrsstraftaten machen Delikte im StGB aus, welche nicht speziell im Gesetzestext einen Verkehrsbezug aufweisen. So kommt § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung häufig bei Unfällen mit Personenschaden zur Anwendung, falls nicht alleine der Verursacher verletzt wurde, sowie § 222 StGB Fahrlässige Tötung. Von den 6613 Todesfällen im Straßenverkehr 2003 gab es 1120 verurteilte Tötungsdelikte im Straßenverkehr nach § 222 StGB.  
Einen Großteil der Verkehrsstraftaten machen Delikte im StGB aus, welche nicht speziell im Gesetzestext einen Verkehrsbezug aufweisen. So kommt § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung häufig bei Unfällen mit Personenschaden zur Anwendung, falls nicht alleine der Verursacher verletzt wurde, sowie § 222 StGB Fahrlässige Tötung. Von den 6613 Todesfällen im Straßenverkehr 2003 gab es 1120 verurteilte Tötungsdelikte im Straßenverkehr nach § 222 StGB.  
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