Verkehrsdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

3.829 Bytes hinzugefügt ,  22:02, 28. Dez. 2010
Zeile 38: Zeile 38:


Ein wichtiger Aspekt beim Thema öffentlicher Straßenverkehr ist, dass im Verkehrsraum nicht nur Verkehrsverstöße vorkommen, sondern er auch Bewegungs- und Aufenthaltsraum für Straftäter der allgemeinen Kriminalität ist.
Ein wichtiger Aspekt beim Thema öffentlicher Straßenverkehr ist, dass im Verkehrsraum nicht nur Verkehrsverstöße vorkommen, sondern er auch Bewegungs- und Aufenthaltsraum für Straftäter der allgemeinen Kriminalität ist.
== Statistik ==
Zum tatsächlichen Umfang der Verkehrsdelinquenz lassen sich nur sehr eingeschränkt Aussagen machen. Zum Einen werden Verkehrsstraftaten seit 1963 nicht mehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), sondern nur noch in der Strafverfolgungsstatistik registriert. Ausnahme: § 315, 315 b StGB, § 22a StVG (Schwind 2006).
Zum Anderen erscheint die registrierte Verkehrsdelinquenz im Bußgeld- und Verwarnungsbereich mehr Folge der jeweiligen Verfolgungsintensität der Behörden und weniger ein (tendenzielles) Spiegelbild des tatsächlich, rechtlich relevanten Fehlverhaltens im Straßenverkehr zu sein. Dies beruht, soweit es sich um Verkehrsdelikte ohne eingetretenen Unfallschaden handelt, insbesondere auf dem Fehlen privater Anzeigen.
Des weiteren wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg das Verkehrszentralregister (VZR) geführt, in welchem die Fahrerlaubnisbehörden, die Bußgeldbehörden ( bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro) sowie die Gerichte relevante Daten speichern (KBA 2010).
Hellfeld
Etwas weniger als ¼  aller Verurteilungen sind Straßenverkehrsdelikte. So wurden 2009 ausweislich der Strafverfolgungsstatistik 214.467 Personen wegen Verkehrsvergehen verurteilt (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, 2009).
Im Vergleich wurden 1970 insgesamt 308.008, 1980 > 329.300, 1990 > 258.681 und 2000 > 209.894 Personen wegen Vergehen im Straßenverkehr verurteilt (Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2002).
Das Verkehrszentralregister (VZR) registrierte im Jahr 2002 mehr als 4,3 Millionen registrierpflichtige Entscheidungen über geahndete Verkehrsverstöße und fahrerlaubnisbezogene Maßnahmen.
Die Vielzahl kleiner, mit Verwarnungsgeld belegter Normabweichungen, geht noch weit über die genannten Zahlen hinaus.
Im Jahr 2004 wurden in Deutschland insgesamt 2.261.823 Verkehrsunfälle registriert, 1.922.183 davon mit Sachschaden und 339.640 mit Personenschaden. Es starben nicht weniger als 5.844 Menschen 2004 im Straßenverkehr (Kriminalistik 11/2005). Jedoch beruhen nicht alle Unfälle auf Verkehrsdelikte und umgekehrt führen nicht alle Verkehrsdelikte zu Unfällen.
Dunkelfeld
Ein großes Dunkelfeld gibt es noch bei der Aufklärung von Drogendelikten im Straßenverkehr. Während die tatsächlichen Zahlen von festgestellten „Drogenfahrten“ in der Gesamtstatistik immer noch sehr gering sind, lassen Untersuchungen auf ein großes Dunkelfeld schließen
Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) kam nach stichprobenhafter Untersuchung von Blutproben zu dem Ergebnis, dass Fahrten mit illegalen Drogen ebenso häufig wie „Alkoholfahrten“ über 0,5 Promille vorkommen. Im Jahr 2004 wurden bundesweit über 165.000 folgenlose „Alkoholfahrten“ festgestellt (Hellfeld). Als Vergleichswert stehen im selben Jahr 43.000 Drogenfahrten bundesweit gegenüber.
Bei einem hohen Anteil der drogenbeeinflussten Fahrzeugführer lag zusätzlich auch noch eine Alkoholisierung vor (bast 2002).
In den unterschiedlichen Dunkelfeldforschungen zu Drogen und Kraftfahrzeugbenutzung wurde dokumentiert, dass nur eine von 1000 Fahrten unter Drogeneinfluss polizeilich festgestellt wird. Bei Alkoholfahrten geht man von 1 : 600 aus (Krüger 1995).
Auch bei der Verkehrsunfallstatistik muss mit einem nicht unerheblichen Dunkelfeld gerechnet werden. Allerdings kann generell gesagt werden: Je schwerer der Verkehrsunfall desto wahrscheinlicher wird er der Polizei bekannt. So wird die Zahl der Verkehrstoten recht genau erfasst.
Das größte Dunkelfeld geht von den „unbedeutenden“ Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aus, bei welchen kein personales Opfer vorhanden sowie die Anzeigenbereitschaft der Bevölkerung gering und die technische Verkehrsüberwachung nicht gegeben ist.
51

Bearbeitungen