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Verkehrsdelikte im formellen Sinn können unterteilt werden in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten haben einen Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr. | Verkehrsdelikte im formellen Sinn können unterteilt werden in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten haben einen Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr. | ||
Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt: | Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt: | ||
- § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle | - § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle |
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