Verkehrsdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Verkehrsdelikte im formellen Sinn können unterteilt werden in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten haben einen Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr.  
Verkehrsdelikte im formellen Sinn können unterteilt werden in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten haben einen Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr.  
Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt:
Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt:


- § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
- § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
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