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Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt: | Diese sind insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt: | ||
- § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle | |||
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§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle | |||
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- § 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | - § 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr |
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