Verkehrsdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verkehrsdelinquenz nimmt in der Kriminologie eine Sonderrolle ein, die sich schon in der Terminologie zeigt (Schöch 1993). Der Ausdruck Verkehrsdelinquenz ersetzt meist den vermiedenen Begriff der Verkehrskriminalität. Verkehrssünder treten an die Stelle von Verkehrskriminellen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Kriminalisierung von Verkehrsverstößen als besonders problematisch empfunden wird. Die kriminologische Literatur (Göppinger 1980) weist auf die „potentielle Deliktsituation“ jedes Verkehrsteilnehmers hin. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass Verkehrsdelinquenz aus kriminologischer Sicht eine ganz andere Qualität als sonstige Kriminalität aufweist.
Betrachtet man die Strafrechtsordnung (einschließlich Nebenstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) als eine Gesamtheit von schwereren und leichteren Normverstößen oder von seltenen zu häufigen Abweichungen, „so stehen die Verkehrsdelikte an der Stelle der Normen-Skala, wo entsprechend der Verteilung einer sog. J-Kurve die leichtesten oder die häufigsten Verletzungen vorkommen“ (Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss).
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