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::*Der Täter oder Teilnehmer hat für die Tat oder aus ihr etwas erlangt. | ::*Der Täter oder Teilnehmer hat für die Tat oder aus ihr etwas erlangt. | ||
::möglich sind so wohl Zahlungen an den Täter für die gebrachte Tat, als auch erlangte Beute | ::möglich sind so wohl Zahlungen an den Täter für die gebrachte Tat, als auch erlangte Beute “Etwas” beinhaltet alles aus der Tat materiell Erlangte. | ||
::Hierunter fallen u. a.bewegliche Sachen aller Art, Grundstücke, Nutzungen sowie Rechte. | ::Hierunter fallen u. a.bewegliche Sachen aller Art, Grundstücke, Nutzungen sowie Rechte. | ||
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