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Der Verfall ist eine obgliratorische Maßnahme des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. | Der Verfall ist eine obgliratorische Maßnahme des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. | ||
Mit ihr wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte, die der Täter aus einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erlangt hat, diesem wieder entzogen werden. Eigentümer der entzogenen Gegenstände oder Rechte wird zunächst der Staat. | Mit ihr wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte, die der Täter aus einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erlangt hat, diesem wieder entzogen werden. | ||
Eigentümer der entzogenen Gegenstände oder Rechte wird zunächst der Staat. | |||
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