Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass:
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass:


*der erweiterte Verfall ([http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html § 73 d StGB]) keine  repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und  daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist.
*der erweiterte Verfall ([http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html § 73 d StGB]) keine  repressiv-vergeltenden Ziele verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und  daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist.


*§ 73 d StGB  die Unschuldsvermutung nicht verletzt.
*§ 73 d StGB  die Unschuldsvermutung nicht verletzt.
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