Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verfall ist in den §§ 73 bis 73e des Strafgesetzbuches ([[StGB]]) geregelt.
Der Verfall ist in den §§ [http://dejure.org/gesetze/StGB/73.html 73] bis [http://dejure.org/gesetze/StGB/73e.html 73e] des Strafgesetzbuches ([[StGB]]) geregelt.


Davon zu unterscheiden ist die [[Einziehung]].
Davon zu unterscheiden ist die [[Einziehung]].
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