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Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass: | Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2004 bezüglich des erweiterten Verfalls dass: | ||
*der erweiterte Verfall (http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html § 73 d StGB) keine repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist. | *der erweiterte Verfall ([http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html § 73 d StGB]) keine repressiv-vergeltende verfolgt, sondern präventiv-ordnende Ziele hat und daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme ist. | ||
*§ 73 d StGB die Unschuldsvermutung nicht verletzt. | *§ 73 d StGB die Unschuldsvermutung nicht verletzt. |
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