Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

4 Bytes hinzugefügt ,  19:16, 2. Feb. 2010
Zeile 28: Zeile 28:




Ist der Verfall wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem sonstigen Grund nicht möglich, so kann das Gericht den Verfall eines Geldbetrages anordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht (http://dejure.org/gesetze/StGB/73a.html § 73a StGB). Dabei darf geschätzt werden (http://dejure.org/gesetze/StGB/73b.html § 73b StGB)
Ist der Verfall wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem sonstigen Grund nicht möglich, so kann das Gericht den Verfall eines Geldbetrages anordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht ([http://dejure.org/gesetze/StGB/73a.html § 73a StGB]). Dabei darf geschätzt werden ([http://dejure.org/gesetze/StGB/73b.html § 73b StGB])


Der Verfall kann auch noch nachträglich oder in einem selbstständigen Verfahren angeordnet werden (§§ 76, 76a StGB).
Der Verfall kann auch noch nachträglich oder in einem selbstständigen Verfahren angeordnet werden (§§ 76, 76a StGB).
334

Bearbeitungen