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Der Verfall ist in den §§ 73 bis 73e des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. | Der Verfall ist in den §§ 73 bis 73e des Strafgesetzbuches ([[StGB]]) geregelt. | ||
Davon zu unterscheiden ist die Einziehung. | Davon zu unterscheiden ist die [[Einziehung]]. | ||
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