Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

8 Bytes hinzugefügt ,  19:03, 2. Feb. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:




Der Verfall ist in den §§ 73 bis 73e des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Der Verfall ist in den §§ 73 bis 73e des Strafgesetzbuches ([[StGB]]) geregelt.


Davon zu unterscheiden ist die Einziehung.
Davon zu unterscheiden ist die [[Einziehung]].




334

Bearbeitungen