Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verfall wird vom Gericht angeordnet.
Der Verfall wird vom Gericht angeordnet.
Die Gegenstände werden anschließend nach § 111b StPO beschlagnahmt. [http://dejure.org/gesetze/StPO/111b.html]


== Voraussetzungen ==
== Voraussetzungen ==
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